
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat neue Zahlen veröffentlicht, die zeigen, dass die Schweizer Behörden im Jahr 2024 mehr als zwei Drittel aller von Gerichten verhängten Ausweisungsbefehle vollstreckt haben. Von 2.446 ausländischen Staatsangehörigen, die wegen Straftaten oder Verstössern gegen das Ausländerrecht zur Ausreise verpflichtet wurden, sind bis Mitte 2025 laut einer Pressemitteilung des SEM vom 1. Dezember 2025 bereits 69 Prozent ausgereist – davon 80 Prozent unter Begleitung.
Die meisten Ausweisungen betrafen Staatsangehörige aus Albanien (247), Rumänien (190) und Algerien (136); rund 40 Prozent der Fälle entfielen auf EU/EFTA-Bürger, 60 Prozent auf Drittstaatsangehörige. Die grösste Gruppe bildeten Männer im Alter von 25 bis 34 Jahren. Die Behörden rechnen damit, dass die Zahl der vollstreckten Ausweisungen in den kommenden Monaten weiter steigen wird, wenn noch offene Fälle abgearbeitet werden.
Obwohl diese Zahlen die alltäglichen Verfahren in der Unternehmensmigration nicht direkt verändern, verdeutlichen sie den Willen des Bundesrats, die Verfassungsänderung von 2016 zur konsequenten Bekämpfung von «ausländischen Straftätern» strikt umzusetzen. Unternehmen, die Arbeitsbewilligungen sponsern, sollten daher bei Verurteilungen ihrer Mitarbeitenden wachsam sein, da ein Strafregistereintrag die Verlängerung oder den Erhalt einer Niederlassungsbewilligung gefährden kann.
Die neuen Daten könnten auch in die breitere politische Debatte über Einwanderungsobergrenzen und Integrationspflichten im Vorfeld der Wahlen 2026 einfließen. Für Fachleute im Bereich globale Mobilität ist die wichtigste Erkenntnis, dass die Schweiz weiterhin konsequent Ausweisungsbefehle durchsetzt – ein klarer Hinweis auf die Bedeutung der Einhaltung von Aufenthaltsbedingungen und lokalen Gesetzen.
Die meisten Ausweisungen betrafen Staatsangehörige aus Albanien (247), Rumänien (190) und Algerien (136); rund 40 Prozent der Fälle entfielen auf EU/EFTA-Bürger, 60 Prozent auf Drittstaatsangehörige. Die grösste Gruppe bildeten Männer im Alter von 25 bis 34 Jahren. Die Behörden rechnen damit, dass die Zahl der vollstreckten Ausweisungen in den kommenden Monaten weiter steigen wird, wenn noch offene Fälle abgearbeitet werden.
Obwohl diese Zahlen die alltäglichen Verfahren in der Unternehmensmigration nicht direkt verändern, verdeutlichen sie den Willen des Bundesrats, die Verfassungsänderung von 2016 zur konsequenten Bekämpfung von «ausländischen Straftätern» strikt umzusetzen. Unternehmen, die Arbeitsbewilligungen sponsern, sollten daher bei Verurteilungen ihrer Mitarbeitenden wachsam sein, da ein Strafregistereintrag die Verlängerung oder den Erhalt einer Niederlassungsbewilligung gefährden kann.
Die neuen Daten könnten auch in die breitere politische Debatte über Einwanderungsobergrenzen und Integrationspflichten im Vorfeld der Wahlen 2026 einfließen. Für Fachleute im Bereich globale Mobilität ist die wichtigste Erkenntnis, dass die Schweiz weiterhin konsequent Ausweisungsbefehle durchsetzt – ein klarer Hinweis auf die Bedeutung der Einhaltung von Aufenthaltsbedingungen und lokalen Gesetzen.
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