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Schweizer Parlament verabschiedet wegweisende Einwanderungsreform: Jährliche Höchstgrenzen für Aufenthaltsbewilligungen und landesweite biometrische Grenzkontrollen

Nov. 24, 2025
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Schweizer Parlament verabschiedet wegweisende Einwanderungsreform: Jährliche Höchstgrenzen für Aufenthaltsbewilligungen und landesweite biometrische Grenzkontrollen
Die Schweizer Bundesversammlung hat die umfassendste Revision des Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer und die Integration (AIG) seit über einem Jahrzehnt durchgesetzt. Nach einer Nachtsitzung, die kurz nach Mitternacht am 21. November endete, einigten sich beide Kammern darauf, landesweite jährliche Höchstzahlen für verschiedene Kategorien von Arbeitsbewilligungen für Drittstaatsangehörige einzuführen. Im Gegensatz zur heutigen Praxis, bei der der Bundesrat die Kontingente per Verordnung anpasst, wird das Parlament künftig jeden Herbst über ein Gesamtkontingent abstimmen, das die Kantone bei der Vergabe von B-Aufenthalts- und L-Kurzaufenthaltsbewilligungen einhalten müssen. Die Gesetzgeber argumentierten, dass diese Änderung Unternehmen frühere Planungssicherheit bietet und gleichzeitig eine strengere politische Kontrolle ermöglicht, nachdem die Nettozuwanderung 2025 einen 17-Jahres-Höchststand erreicht hatte.

Ein zweiter Pfeiler der Reform sieht systematische biometrische Kontrollen – vier Fingerabdrücke plus ein Live-Gesichtsbild – an allen externen Landgrenzen vor und bringt die Schweizer Praxis damit in Einklang mit dem EU-Ein- und Ausreisesystem, das bereits an Flughäfen eingeführt wird. Zollstellen an den Autobahnen zu Frankreich, Italien, Österreich und Deutschland werden bis Mitte 2026 mit elektronischen Schranken und überdachten Kontrollhäuschen ausgestattet. Die geschätzten Kosten von 240 Millionen CHF sollen durch einen Zuschlag von 8 CHF auf biometrische Aufenthaltsbewilligungen refinanziert werden. Unternehmen, die täglich Mitarbeitende über die Grenze pendeln lassen, insbesondere in den Regionen Tessin und Genf, rechnen während der Übergangsphase mit längeren Staus zu Spitzenzeiten.

Schweizer Parlament verabschiedet wegweisende Einwanderungsreform: Jährliche Höchstgrenzen für Aufenthaltsbewilligungen und landesweite biometrische Grenzkontrollen


Arbeitgeberverbände begrüßten die durch feste Kontingente gewonnene Planbarkeit grundsätzlich, setzten sich jedoch erfolglos für Ausnahmen bei Projekten kritischer Infrastruktur ein. Stattdessen schuf das Parlament eine kleine Reserve, die der Bundesrat bei drohendem Arbeitskräftemangel in Krankenhäusern, Bahnbaustellen oder beim Ausbau von Rechenzentren freigeben kann. Gewerkschaften befürchten, dass strengere Kontingente Schwarzarbeit fördern könnten, und fordern mehr Ressourcen für Arbeitsinspektoren.

Für Manager der globalen Mobilität ist der wichtigste Punkt das Timing: Die Kontingente für das folgende Kalenderjahr werden nun deutlich früher veröffentlicht, was den HR-Teams eine bessere Planung ermöglicht. Unternehmen, die stark auf Zuwanderung von Nicht-EU-Fachkräften angewiesen sind – etwa IT-Dienstleister, Biotech-Start-ups und Baukonzerne – müssen möglicherweise ihre Anträge vorziehen oder verstärkt auf innerbetriebliche Versetzungen aus EU-Tochtergesellschaften setzen. Die biometrische Komponente bedeutet zudem, dass Grenzgänger sich neu im EES-System registrieren müssen, weshalb Arbeitgeber mögliche Verzögerungen bei Projektstarts Anfang Juli einkalkulieren sollten.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News

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