
Die globale Einwanderungsfirma Fragomen veröffentlichte am 3. Dezember eine Meldung, die die jüngsten Verlängerungen der Kontrollen an den Binnengrenzen im Schengen-Raum zusammenfasst. Neun Länder – darunter Frankreich, Deutschland und die Niederlande – haben Brüssel inzwischen mitgeteilt, dass die Kontrollen bis Mitte 2026 andauern werden, mit Verweis auf Migrations- oder Sicherheitsbedenken. Die Kontrollen in Österreich bleiben mindestens bis Ende 2025 bestehen.
Während Belgien derzeit auf systematische Kontrollen verzichtet, warnt die Meldung belgische Reisende, die durch Nachbarstaaten fahren, ihre Reisepässe oder Personalausweise mitzuführen und die 90/180-Tage-Regelung im Blick zu behalten, falls sie keine EU-Staatsangehörigen sind. Die Hinweise kommen rechtzeitig für den belgischen Winterreiseverkehr zu Skigebieten über Deutschland oder Frankreich, wo Kontrollen am Straßenrand zu Verzögerungen führen können.
Für Unternehmen mit belgischen Mitarbeitern auf Kurzzeitverträgen bedeuten die wieder eingeführten Kontrollen zusätzlichen Dokumentationsaufwand. Personalabteilungen sollten sicherstellen, dass entsandte Mitarbeiter mit A1- und LIMOSA-Dokumenten reisen und Pufferzeiten in Projektpläne einrechnen. Fragomen erinnert zudem daran, dass für visumfreie Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in Belgien die Aufenthaltszeiten in Frankreich während der Binnengrenzkontrollen weiterhin auf den gesamten Schengen-Aufenthalt angerechnet werden.
Das Update verdeutlicht die Spannung zwischen nationalen Sicherheitsmaßnahmen und dem freien Personenverkehr und unterstreicht die Forderungen belgischer Akteure nach einem harmonisierten EU-Ansatz statt eines Flickenteppichs einseitiger Verlängerungen.
Während Belgien derzeit auf systematische Kontrollen verzichtet, warnt die Meldung belgische Reisende, die durch Nachbarstaaten fahren, ihre Reisepässe oder Personalausweise mitzuführen und die 90/180-Tage-Regelung im Blick zu behalten, falls sie keine EU-Staatsangehörigen sind. Die Hinweise kommen rechtzeitig für den belgischen Winterreiseverkehr zu Skigebieten über Deutschland oder Frankreich, wo Kontrollen am Straßenrand zu Verzögerungen führen können.
Für Unternehmen mit belgischen Mitarbeitern auf Kurzzeitverträgen bedeuten die wieder eingeführten Kontrollen zusätzlichen Dokumentationsaufwand. Personalabteilungen sollten sicherstellen, dass entsandte Mitarbeiter mit A1- und LIMOSA-Dokumenten reisen und Pufferzeiten in Projektpläne einrechnen. Fragomen erinnert zudem daran, dass für visumfreie Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in Belgien die Aufenthaltszeiten in Frankreich während der Binnengrenzkontrollen weiterhin auf den gesamten Schengen-Aufenthalt angerechnet werden.
Das Update verdeutlicht die Spannung zwischen nationalen Sicherheitsmaßnahmen und dem freien Personenverkehr und unterstreicht die Forderungen belgischer Akteure nach einem harmonisierten EU-Ansatz statt eines Flickenteppichs einseitiger Verlängerungen.
Quelle: Fragomen Immigration Alert