
Das Treffen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten des Europäischen Parlaments am 3. Dezember in Brüssel hat eine Gesetzgebung gebilligt, die es Reisenden ermöglicht, ein freiwilliges „digitales Reisedokument“ (DTC) auf Basis ihres biometrischen Reisepasses oder Personalausweises der EU zu erstellen. Dieses Dokument kann in einer sicheren EU-App hochgeladen und vor der Ankunft an einer externen Schengen-Grenze zur Vorabkontrolle eingereicht werden. Grenzbeamte scannen weiterhin das physische Dokument, doch die meisten Datenprüfungen – Gültigkeit des Dokuments, ETIAS- oder Visastatus, Einreiseverbote – werden bereits im Hintergrund durchgeführt.
Für belgische Einwohner und Unternehmen ist diese Änderung von großer Bedeutung. Der Flughafen Brüssel verzeichnete 2024 über 18 Millionen Passagiere und leidet regelmäßig unter langen Warteschlangen, wenn sich Urlaubsspitzen mit den manuellen Kontrollen des neuen Ein- und Ausreisesystems überschneiden. Durch das Prinzip „einmal teilen, mehrfach nutzen“ könnte das DTC die Wartezeiten laut Schätzungen der Kommission um bis zu 40 % reduzieren. Belgischen Unternehmen, die häufig Mitarbeiter außerhalb der EU entsenden – etwa Pharmaunternehmen in Puurs oder Teams in den Hauptquartieren in Brüssel – bietet dies planbare Tür-zu-Tür-Zeiten und weniger verpasste Anschlussverbindungen.
Der Ausschuss hat die Datenschutzvorkehrungen verschärft: Nur Reisende ab 16 Jahren dürfen sich anmelden; die Daten müssen unmittelbar nach erfolgreichem Grenzübertritt gelöscht werden; und ein Verzicht auf die Nutzung darf keine langsamere Abfertigung zur Folge haben. Zudem wurde die Einführung von ursprünglich 2030 auf 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung vorgezogen, sodass das System bereits vor der belgischen EU-Ratspräsidentschaft 2027 einsatzbereit sein könnte.
Als nächstes wird erwartet, dass das Plenum des Parlaments das Mandat in seiner Sitzung vom 15. bis 18. Dezember bestätigt. Stimmt der Rat zu, können die Verhandlungen über den endgültigen Text Anfang 2026 beginnen. Die belgischen Grenzbehörden müssen dann das DTC in ihre e-Gates an den Flughäfen Brüssel und Charleroi sowie an Seehäfen wie Zeebrugge integrieren.
Für belgische Einwohner und Unternehmen ist diese Änderung von großer Bedeutung. Der Flughafen Brüssel verzeichnete 2024 über 18 Millionen Passagiere und leidet regelmäßig unter langen Warteschlangen, wenn sich Urlaubsspitzen mit den manuellen Kontrollen des neuen Ein- und Ausreisesystems überschneiden. Durch das Prinzip „einmal teilen, mehrfach nutzen“ könnte das DTC die Wartezeiten laut Schätzungen der Kommission um bis zu 40 % reduzieren. Belgischen Unternehmen, die häufig Mitarbeiter außerhalb der EU entsenden – etwa Pharmaunternehmen in Puurs oder Teams in den Hauptquartieren in Brüssel – bietet dies planbare Tür-zu-Tür-Zeiten und weniger verpasste Anschlussverbindungen.
Der Ausschuss hat die Datenschutzvorkehrungen verschärft: Nur Reisende ab 16 Jahren dürfen sich anmelden; die Daten müssen unmittelbar nach erfolgreichem Grenzübertritt gelöscht werden; und ein Verzicht auf die Nutzung darf keine langsamere Abfertigung zur Folge haben. Zudem wurde die Einführung von ursprünglich 2030 auf 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung vorgezogen, sodass das System bereits vor der belgischen EU-Ratspräsidentschaft 2027 einsatzbereit sein könnte.
Als nächstes wird erwartet, dass das Plenum des Parlaments das Mandat in seiner Sitzung vom 15. bis 18. Dezember bestätigt. Stimmt der Rat zu, können die Verhandlungen über den endgültigen Text Anfang 2026 beginnen. Die belgischen Grenzbehörden müssen dann das DTC in ihre e-Gates an den Flughäfen Brüssel und Charleroi sowie an Seehäfen wie Zeebrugge integrieren.