
Der Föderale Nationalrat hat eine umfassende Änderung des Einreise- und Aufenthaltsgesetzes für Ausländer verabschiedet, die die Strafen für Missbrauch, Fälschung oder erleichterte missbräuchliche Nutzung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen in den VAE deutlich verschärft.
Nach den neuen Bestimmungen – veröffentlicht am 9. Dezember 2025 – beginnen die Geldstrafen bei 100.000 Dirham und können in Fällen von organisiertem Menschenhandel, gefälschten Dokumenten oder Mehrfachverstößen bis zu 5 Millionen Dirham betragen. Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße ziehen zudem obligatorische Haftstrafen von mindestens zwei Monaten nach sich. Das Gesetz richtet sich gezielt gegen drei Problemfelder: 1) Personen, die mit Touristen- oder Besuchervisa arbeiten, 2) Vermittler, die Arbeiter ohne gültige Genehmigung ins Land bringen, und 3) kriminelle Netzwerke, die Menschen mit gefälschten oder betrügerisch erlangten Papieren in die Emirate schleusen.
Behörden betonen, dass die verschärften Sanktionen den Arbeitsmarkt der VAE schützen, Sicherheitslücken schließen und die Integrität langfristiger Programme wie der Golden-, Green- und Blue-Residency-Initiativen stärken sollen. Arbeitgeber, die wissentlich Personen mit falschen Visatypen beschäftigen, müssen mit denselben hohen Geldstrafen rechnen, während Vermieter, die Überzieher beherbergen, mit einer Schwarzen Liste für ihre Immobilien rechnen müssen.
Für Unternehmen, die Mitarbeiter in die VAE entsenden, ist die Botschaft klar: Das Visum muss zur jeweiligen Tätigkeit passen, und Drittanbieter müssen ordnungsgemäß lizenziert sein. Mobility-Manager sollten mehr Zeit für Compliance-Prüfungen einplanen und Reisende über Einschränkungen bei Teilzeitarbeit, ehrenamtlichen Tätigkeiten und Remote-Arbeit während eines Besuchervisums informieren. Rechtsexperten empfehlen zudem, Mietverträge für Mitarbeiterwohnungen zu überprüfen, um unbeabsichtigte Haftungen für Untermieter mit abgelaufenen Visa zu vermeiden.
Neben der Abschreckung wird das ICP die Durchsetzung mit einem erweiterten Online-Status-Check-Portal und einer kurzen Schonfrist für geringfügige Erstverstöße kombinieren, damit Betroffene ihren Status ohne Abschiebung regulieren können. Dennoch wird das Überziehen der Aufenthaltsdauer oder das sogenannte Visa-Running durch den grenzüberschreitenden Austausch biometrischer Daten innerhalb der GCC-Staaten künftig deutlich riskanter und kostspieliger.
Nach den neuen Bestimmungen – veröffentlicht am 9. Dezember 2025 – beginnen die Geldstrafen bei 100.000 Dirham und können in Fällen von organisiertem Menschenhandel, gefälschten Dokumenten oder Mehrfachverstößen bis zu 5 Millionen Dirham betragen. Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße ziehen zudem obligatorische Haftstrafen von mindestens zwei Monaten nach sich. Das Gesetz richtet sich gezielt gegen drei Problemfelder: 1) Personen, die mit Touristen- oder Besuchervisa arbeiten, 2) Vermittler, die Arbeiter ohne gültige Genehmigung ins Land bringen, und 3) kriminelle Netzwerke, die Menschen mit gefälschten oder betrügerisch erlangten Papieren in die Emirate schleusen.
Behörden betonen, dass die verschärften Sanktionen den Arbeitsmarkt der VAE schützen, Sicherheitslücken schließen und die Integrität langfristiger Programme wie der Golden-, Green- und Blue-Residency-Initiativen stärken sollen. Arbeitgeber, die wissentlich Personen mit falschen Visatypen beschäftigen, müssen mit denselben hohen Geldstrafen rechnen, während Vermieter, die Überzieher beherbergen, mit einer Schwarzen Liste für ihre Immobilien rechnen müssen.
Für Unternehmen, die Mitarbeiter in die VAE entsenden, ist die Botschaft klar: Das Visum muss zur jeweiligen Tätigkeit passen, und Drittanbieter müssen ordnungsgemäß lizenziert sein. Mobility-Manager sollten mehr Zeit für Compliance-Prüfungen einplanen und Reisende über Einschränkungen bei Teilzeitarbeit, ehrenamtlichen Tätigkeiten und Remote-Arbeit während eines Besuchervisums informieren. Rechtsexperten empfehlen zudem, Mietverträge für Mitarbeiterwohnungen zu überprüfen, um unbeabsichtigte Haftungen für Untermieter mit abgelaufenen Visa zu vermeiden.
Neben der Abschreckung wird das ICP die Durchsetzung mit einem erweiterten Online-Status-Check-Portal und einer kurzen Schonfrist für geringfügige Erstverstöße kombinieren, damit Betroffene ihren Status ohne Abschiebung regulieren können. Dennoch wird das Überziehen der Aufenthaltsdauer oder das sogenannte Visa-Running durch den grenzüberschreitenden Austausch biometrischer Daten innerhalb der GCC-Staaten künftig deutlich riskanter und kostspieliger.
Quelle: The Week