
Im Rahmen der laufenden Arbeit am Einwanderungsgesetz der Regierung hat der Rechtsausschuss des Senats einen Änderungsantrag angenommen, der die Verwaltungsgelder für Unternehmen, die wissentlich illegale Migranten beschäftigen, verdoppelt. Die Strafen würden auf 30.000 Euro pro Arbeitnehmer steigen und könnten ein fünfjähriges Verbot öffentlicher Aufträge umfassen.
Der Berichterstatter des Ausschusses, François-Noël Buffet, erklärte, die Maßnahme „stellt Gerechtigkeit für regelkonforme Arbeitgeber wieder her und beseitigt einen wesentlichen Anreiz für illegale Einwanderung“. Arbeitgeberverbände warnten jedoch, dass diese Regelung in Kombination mit den für 2026 geplanten, mit Mitteln ausgestatteten Arbeitsinspektions-Teams ein Klima „permanenter Verdächtigung“ in Branchen schaffen könnte, die bereits unter Arbeitskräftemangel leiden, wie Baugewerbe und Gastgewerbe.
Der Änderungsantrag verpflichtet zudem die Präfekturen, die Ergebnisse der Arbeitsinspektionen mit Visa- und Aufenthaltstiteldatenbanken abzugleichen, was die Durchsetzung beschleunigen könnte. Mobilitätsteams, die Drittstaatsangehörige über Dienstleister vermitteln, sollten die Personalakten ihrer Anbieter prüfen, da die Haftung bis zur Auftraggeberkette reichen kann.
Der gesamte Senat wird am 10. Dezember über das Paket abstimmen; bei Zustimmung geht es in der darauffolgenden Woche an die Nationalversammlung.
Der Berichterstatter des Ausschusses, François-Noël Buffet, erklärte, die Maßnahme „stellt Gerechtigkeit für regelkonforme Arbeitgeber wieder her und beseitigt einen wesentlichen Anreiz für illegale Einwanderung“. Arbeitgeberverbände warnten jedoch, dass diese Regelung in Kombination mit den für 2026 geplanten, mit Mitteln ausgestatteten Arbeitsinspektions-Teams ein Klima „permanenter Verdächtigung“ in Branchen schaffen könnte, die bereits unter Arbeitskräftemangel leiden, wie Baugewerbe und Gastgewerbe.
Der Änderungsantrag verpflichtet zudem die Präfekturen, die Ergebnisse der Arbeitsinspektionen mit Visa- und Aufenthaltstiteldatenbanken abzugleichen, was die Durchsetzung beschleunigen könnte. Mobilitätsteams, die Drittstaatsangehörige über Dienstleister vermitteln, sollten die Personalakten ihrer Anbieter prüfen, da die Haftung bis zur Auftraggeberkette reichen kann.
Der gesamte Senat wird am 10. Dezember über das Paket abstimmen; bei Zustimmung geht es in der darauffolgenden Woche an die Nationalversammlung.
Quelle: Public Sénat