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Streik der Bodenabfertigung in Luton droht EasyJet-Flüge nach Frankreich über Weihnachten zu stören

Dez. 9, 2025
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Streik der Bodenabfertigung in Luton droht EasyJet-Flüge nach Frankreich über Weihnachten zu stören
Rund 200 bei DHL beschäftigte Bodenabfertigungsmitarbeiter am London Luton Airport werden vom 19. bis 22. und 26. bis 29. Dezember streiken, nachdem sie ein Gehaltsangebot von 4,5 % abgelehnt haben, bestätigte heute die Gewerkschaft Unite. Die Arbeitsniederlegung bedroht mehr als 400 EasyJet-Flüge, darunter Verbindungen nach Paris-CDG, Lyon und Nizza, in einer Zeit, die die britische Luftfahrtbehörde als die geschäftigste Weihnachtszeit in der Luftfahrtgeschichte erwartet.

EasyJet plant, sein volles Programm mit Ersatzpersonal durchzuführen, dennoch sind Gepäckverzögerungen und verpasste Anschlussflüge wahrscheinlich – besonders für Passagiere mit Weiterverbindungen per TGV oder Regionalflügen innerhalb Frankreichs. Arbeitgeber, die Mitarbeiter für die Feiertage nach Hause schicken oder für Neujahrsprojekte externe Kräfte einsetzen, sollten Reisende dazu anhalten, wichtige Dinge im Handgepäck zu verstauen und den Flugstatus stündlich zu überprüfen.

Streik der Bodenabfertigung in Luton droht EasyJet-Flüge nach Frankreich über Weihnachten zu stören


Der Konflikt offenbart zudem eine wachsende Gehaltslücke zwischen den DHL-Teams in Luton und Gatwick, die auf etwa 3 Pfund pro Stunde geschätzt wird. Für Mobilitätsbudgets könnte der anhaltende Arbeitskampf im britischen Bodenabfertigungssektor den Kostenvorteil von London als Drehkreuz für Reisende nach Frankreich schmälern und Unternehmen dazu bewegen, Direktflüge oder alternative Flughäfen wie Brüssel oder Amsterdam zu bevorzugen.

Nach EU-Verordnung 261 können Passagiere, deren Flug in der EU startet oder mit einer EU-Fluggesellschaft dort landet, unter bestimmten Bedingungen Entschädigung bei Flugausfällen verlangen. Obwohl der Streik die Bodenabfertiger betrifft und nicht direkt die Fluggesellschaft, könnte EasyJet dennoch haftbar sein, wenn es keine „außergewöhnlichen Umstände“ nachweisen kann – ein wichtiger Hinweis, den Reiseverantwortliche in Vorabinformationen berücksichtigen sollten.
Quelle: The Connexion

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