
Treffen in Brüssel am 18. Dezember: Europäisches Parlament und Rat einigen sich vorläufig auf Reform des „sicheren Drittstaats“-Konzepts in der EU-Asylverfahrensverordnung. Der Kompromiss erlaubt es den Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Asylanträge als unzulässig abzulehnen, wenn der Antragsteller eine enge Verbindung zu einem als sicher eingestuften Nicht-EU-Land hat oder dieses nur durchreist hat, beziehungsweise wenn ein bilaterales Rückübernahmeabkommen besteht.
Für Deutschland, das 2025 über 350.000 Asylanträge verzeichnete, verspricht die Reform kürzere Bearbeitungszeiten und eine geringere Zahl an Anträgen mit Anspruch auf eine inhaltliche Prüfung. Das Innenministerium kündigte an, nach Verabschiedung des endgültigen Textes Anfang nächsten Jahres ein Umsetzungsgesetz vorzulegen.
Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Einigung scharf und warnen, dass Schutzpflichten auf Nachbarstaaten mit schwächeren Asylsystemen verlagert werden könnten. Wirtschaftsverbände begrüßen hingegen vorsichtig die Aussicht auf geringere Kosten in Aufnahmeeinrichtungen und schnellere Integrationswege für Schutzberechtigte.
Unternehmen mit internationalen Mitarbeitenden sollten die Umsetzungsvorschriften genau beobachten, insbesondere im Hinblick auf Wechselwirkungen mit arbeitsmarktbezogenen Migrationsprogrammen wie der Opportunity Card, da abgelehnte Asylbewerber alternative legale Zugänge zum Arbeitsmarkt suchen könnten.
Für Deutschland, das 2025 über 350.000 Asylanträge verzeichnete, verspricht die Reform kürzere Bearbeitungszeiten und eine geringere Zahl an Anträgen mit Anspruch auf eine inhaltliche Prüfung. Das Innenministerium kündigte an, nach Verabschiedung des endgültigen Textes Anfang nächsten Jahres ein Umsetzungsgesetz vorzulegen.
Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Einigung scharf und warnen, dass Schutzpflichten auf Nachbarstaaten mit schwächeren Asylsystemen verlagert werden könnten. Wirtschaftsverbände begrüßen hingegen vorsichtig die Aussicht auf geringere Kosten in Aufnahmeeinrichtungen und schnellere Integrationswege für Schutzberechtigte.
Unternehmen mit internationalen Mitarbeitenden sollten die Umsetzungsvorschriften genau beobachten, insbesondere im Hinblick auf Wechselwirkungen mit arbeitsmarktbezogenen Migrationsprogrammen wie der Opportunity Card, da abgelehnte Asylbewerber alternative legale Zugänge zum Arbeitsmarkt suchen könnten.