
In einem nächtlichen Abkommen, das am 18. Dezember 2025 in Brüssel getroffen wurde, haben EU-Verhandler eine Verordnung verabschiedet, die Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien als „sichere Herkunftsländer“ einstuft. Nach den neuen Regeln werden Asylanträge von Staatsangehörigen dieser Länder in ein beschleunigtes Verfahren überführt, das maximal 12 Wochen dauert. Dabei kehrt sich die Beweislast um – die Antragsteller müssen nun nachweisen, warum sie trotz der Einstufung ihres Landes als „sicher“ persönlich verfolgt werden.
Diese Änderung ist Teil des lang erwarteten Pakts für Migration und Asyl, der im Juni 2026 in Kraft treten soll. Belgische Behörden, die mehrere Arbeitsgruppensitzungen geleitet haben, argumentieren, dass die Maßnahme den Verwaltungsrückstau in Aufnahmeeinrichtungen in Belgien und anderen Ländern verringern wird. Das belgische Einwanderungsamt meldete allein im November 4.300 offene Fälle aus den sieben neu gelisteten Ländern; diese Akten werden nach formeller Verabschiedung der Verordnung nun beschleunigt bearbeitet.
Für Arbeitgeber dürfte die größte Auswirkung indirekt sein: Kürzere Asylverfahren schaffen Kapazitäten in den überlasteten Einwanderungsbehörden, was die Bearbeitung von Arbeitserlaubnisverlängerungen und EU-Blaukarte-Anträgen in Belgien beschleunigt. Menschenrechtsorganisationen warnen jedoch, dass beschleunigte Ablehnungen die Zahl der illegalen Aufenthalte erhöhen könnten, was die Einhaltung von Arbeitsplatzkontrollen für multinationale Unternehmen erschwert. Firmen, die Mitarbeiter nach Belgien entsenden, sollten ihre internen Mobilitätsrichtlinien überprüfen, insbesondere jene, die das Aufenthaltsrecht von Angehörigen regeln, da Ehepartner aus den sieben „sicheren“ Ländern verstärkt kontrolliert werden könnten.
Praktisch sollten Geschäftsreisende aus den genannten Staaten mit intensiveren Grenzkontrollen rechnen, bis sich die neuen Regeln eingespielt haben. Belgische Fluggesellschaften wurden bereits angewiesen, ihre Crews über die erforderlichen Dokumente für Passagiere zu informieren, die bei der Ankunft Asyl beantragen möchten. Arbeitgeber sollten Anfang 2026 auf weitere Durchführungsverordnungen des belgischen Innenministeriums achten, die Fristen für Berufungen und Regelungen zur Rechtshilfe festlegen werden.
Diese Änderung ist Teil des lang erwarteten Pakts für Migration und Asyl, der im Juni 2026 in Kraft treten soll. Belgische Behörden, die mehrere Arbeitsgruppensitzungen geleitet haben, argumentieren, dass die Maßnahme den Verwaltungsrückstau in Aufnahmeeinrichtungen in Belgien und anderen Ländern verringern wird. Das belgische Einwanderungsamt meldete allein im November 4.300 offene Fälle aus den sieben neu gelisteten Ländern; diese Akten werden nach formeller Verabschiedung der Verordnung nun beschleunigt bearbeitet.
Für Arbeitgeber dürfte die größte Auswirkung indirekt sein: Kürzere Asylverfahren schaffen Kapazitäten in den überlasteten Einwanderungsbehörden, was die Bearbeitung von Arbeitserlaubnisverlängerungen und EU-Blaukarte-Anträgen in Belgien beschleunigt. Menschenrechtsorganisationen warnen jedoch, dass beschleunigte Ablehnungen die Zahl der illegalen Aufenthalte erhöhen könnten, was die Einhaltung von Arbeitsplatzkontrollen für multinationale Unternehmen erschwert. Firmen, die Mitarbeiter nach Belgien entsenden, sollten ihre internen Mobilitätsrichtlinien überprüfen, insbesondere jene, die das Aufenthaltsrecht von Angehörigen regeln, da Ehepartner aus den sieben „sicheren“ Ländern verstärkt kontrolliert werden könnten.
Praktisch sollten Geschäftsreisende aus den genannten Staaten mit intensiveren Grenzkontrollen rechnen, bis sich die neuen Regeln eingespielt haben. Belgische Fluggesellschaften wurden bereits angewiesen, ihre Crews über die erforderlichen Dokumente für Passagiere zu informieren, die bei der Ankunft Asyl beantragen möchten. Arbeitgeber sollten Anfang 2026 auf weitere Durchführungsverordnungen des belgischen Innenministeriums achten, die Fristen für Berufungen und Regelungen zur Rechtshilfe festlegen werden.
Quelle: Associated Press
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