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EU veröffentlicht jährlichen Bericht zur Einhaltung der visumfreien Einreise – Brasilien im Fokus

Dez. 20, 2025
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EU veröffentlicht jährlichen Bericht zur Einhaltung der visumfreien Einreise – Brasilien im Fokus
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 19. Dezember ihren achten Bericht im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus (VSM), in dem geprüft wird, ob 60 visafreie Partnerländer – darunter Brasilien – weiterhin die Sicherheits-, Migrationsmanagement- und Dokumentenintegritätsstandards der EU erfüllen.

Obwohl der Bericht Brasília für die kürzliche Digitalisierung von Strafregisterbescheinigungen und die Verschärfung der Passausstellungskontrollen lobt, werden zwei Problembereiche hervorgehoben: (1) ein Anstieg unbegründeter Asylanträge brasilianischer Staatsangehöriger in Spanien und Portugal sowie (2) langsame Fortschritte bei der Aktualisierung der Rückübernahmeabkommen. Brüssel empfiehlt Brasilien, bis März 2026 einen Aktionsplan vorzulegen, der Maßnahmen zur Eindämmung von unerlaubten Aufenthalten sowie zur Integration von API/PNR-Daten (Advance Passenger Information) in die Schengen-Datenbanken enthält.

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Warum das wichtig ist: Der VSM gibt der Kommission die Befugnis, die visafreie Einreise auszusetzen, falls keine Abhilfemaßnahmen ergriffen werden. Obwohl eine tatsächliche Aussetzung derzeit unwahrscheinlich ist, könnten EU-Konsulate verstärkt manuelle Dokumentenkontrollen durchführen und den Reisezweck brasilianischer Besucher, einschließlich Geschäftsreisender und kurzfristiger Entsandter, genauer hinterfragen. Unternehmen mit Mitarbeitern, die in die EU reisen, sollten die Ablehnungsquoten im Blick behalten und mehr Zeit für Grenzkontrollen einplanen.

Die brasilianischen Behörden haben 12 Monate Zeit, die Empfehlungen umzusetzen, bevor die nächste Überprüfung erfolgt. Der Nationale Einwanderungsrat (CNIG) wird voraussichtlich im Januar zusammenkommen, um Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben zu erarbeiten – von einer engeren Zusammenarbeit mit Europol bis hin zu Informationskampagnen, die den Missbrauch humanitärer Schutzmechanismen verhindern sollen.
Quelle: European Commission—DG HOME

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