
Mehrere französische Départements, darunter Seine-et-Marne und Doubs, haben am 23. Dezember angekündigt, dass ihre Präfekturen und Unterpräfekturen am 25. und 26. Dezember sowie erneut am 2. Januar für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben. Während die Online-Dienste über das ANEF-Portal weiterhin verfügbar sind, sind persönliche Termine für biometrische Daten und persönliche Anfragen – die oft für erstmalige Aufenthaltstitel und dringende Verlängerungen erforderlich sind – bis zur Wiedereröffnung der Ämter am 29. Dezember bzw. 5. Januar je nach Département nicht möglich.
Ausländer, deren Récépissé während der Schließzeit abläuft, können eine Bescheinigung über den rechtmäßigen Aufenthalt über ANEF herunterladen, doch weisen Migrationsanwälte darauf hin, dass bei einigen Polizeikontrollen weiterhin der physische Beleg verlangt wird. Studierende, die zum Frühjahrssemester zurückkehren, sowie Arbeitnehmer, die Anfang Januar neu anfangen, sollten sicherstellen, dass ihr Aufenthaltstitel oder die Validierung des VLS-TS in der Zwischenzeit nicht abläuft.
Personalabteilungen wird empfohlen, ausstehende Anträge zu prüfen und, falls eine Verlängerung online nicht möglich ist, vor Heiligabend eine „demande de prolongation exceptionnelle“ einzureichen. Kurierdienste bestätigen, dass während der Schließzeit keine Aufenthaltstitel, die im nationalen Zentrum in Charleville-Mézières gedruckt werden, an die lokalen Präfekturen ausgeliefert werden, was zu einer zusätzlichen Verzögerung von etwa einer Woche führen kann.
Das Innenministerium erklärt, die Schließungen seien übliche Praxis während der Feiertage und digitale Kanäle deckten 90 % der Nachfrage ab, räumt jedoch ein, dass die biometrische Ersterfassung „in diesem Stadium nicht digitalisiert werden kann“.
Ausländer, deren Récépissé während der Schließzeit abläuft, können eine Bescheinigung über den rechtmäßigen Aufenthalt über ANEF herunterladen, doch weisen Migrationsanwälte darauf hin, dass bei einigen Polizeikontrollen weiterhin der physische Beleg verlangt wird. Studierende, die zum Frühjahrssemester zurückkehren, sowie Arbeitnehmer, die Anfang Januar neu anfangen, sollten sicherstellen, dass ihr Aufenthaltstitel oder die Validierung des VLS-TS in der Zwischenzeit nicht abläuft.
Personalabteilungen wird empfohlen, ausstehende Anträge zu prüfen und, falls eine Verlängerung online nicht möglich ist, vor Heiligabend eine „demande de prolongation exceptionnelle“ einzureichen. Kurierdienste bestätigen, dass während der Schließzeit keine Aufenthaltstitel, die im nationalen Zentrum in Charleville-Mézières gedruckt werden, an die lokalen Präfekturen ausgeliefert werden, was zu einer zusätzlichen Verzögerung von etwa einer Woche führen kann.
Das Innenministerium erklärt, die Schließungen seien übliche Praxis während der Feiertage und digitale Kanäle deckten 90 % der Nachfrage ab, räumt jedoch ein, dass die biometrische Ersterfassung „in diesem Stadium nicht digitalisiert werden kann“.