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Frankreich klärt auf: Kein Homeoffice mit Besuchervisum – Unternehmen sollen auf „Talent“-Visa umsteigen

Dez. 22, 2025
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Frankreich klärt auf: Kein Homeoffice mit Besuchervisum – Unternehmen sollen auf „Talent“-Visa umsteigen
Mehrere auf Einwanderungsrecht spezialisierte Kanzleien und die Relocation-Plattform Jobbatical haben am 20. Dezember ihre Richtlinien aktualisiert und bestätigt, dass Inhaber des französischen Langzeit-Visums für Besucher (VLS-TS „visiteur“) ab sofort jegliche Form von Fernarbeit untersagt ist – selbst für ausländische Arbeitgeber. Diese Klarstellung folgt auf ein im April veröffentlichtes Rundschreiben des Innen- und Finanzministeriums, das seit Juni landesweit gilt, aber erst jetzt in den offiziellen Arbeitgeberleitfäden berücksichtigt wird.

Innerhalb von 24 Stunden verbreitete sich die Nachricht in HR-Kreisen, da das Besucher-Visum als Schlupfloch bei digitalen Nomaden, Nicht-EU-Ehepartnern und Praktikanten im Gap Year beliebt war. Mehrere Präfekturen verweigern bereits Verlängerungen, wenn Antragsteller Fernarbeit zugeben, was zu Einsprüchen und abrupten Abreisen führt. Arbeitgeber müssen daher betroffene Mitarbeitende auf alternative Aufenthaltsstatus wie Profession Libérale, Talent Passport oder – für hochqualifizierte Fachkräfte – die EU Blue Card umstellen.

Frankreich klärt auf: Kein Homeoffice mit Besuchervisum – Unternehmen sollen auf „Talent“-Visa umsteigen


Praktisch bedeutet die Änderung zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand. Ein Statuswechsel kann bis zu drei Monate dauern und zwischen 1.200 und 2.000 Euro an Anwaltskosten verursachen. Die Lohnbuchhaltung muss zudem Fernarbeitende nach Umstellung auf eine beschäftigungsbasierte Genehmigung in das französische Sozialversicherungssystem integrieren. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 18.750 Euro pro unerlaubtem Arbeitnehmer gemäß den Arbeitgeber-Sanktionsregeln des CESEDA.

Personalabteilungen sollten umgehend alle Inhaber eines Besucher-Visums überprüfen, Anweisungen zum Einstellen der Fernarbeit erteilen und Budgets für alternative Einwanderungswege vor dem ersten Verlängerungszyklus Anfang 2026 einplanen. Internationale Mitarbeitende, die sich bereits mit Besucherstatus in Frankreich aufhalten, sollten vor jeglicher wirtschaftlicher Tätigkeit, einschließlich freiberuflicher Aufträge im Ausland, rechtlichen Rat einholen.

Für Unternehmen, die Mitarbeitende auf den Talent Passport umstellen, zahlt sich frühzeitige Vorbereitung aus: Zeugnisse, Stellenbeschreibungen und französische Übersetzungen sollten rechtzeitig zusammengestellt und Termine bei französischen Konsulaten gesichert werden, die insbesondere im Januar und Februar stark ausgelastet sind.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News

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