
Am 29. Dezember veröffentlichten die Beratungsfirma Y-Axis und mehrere finnische Medien die endgültigen Details zur Reform des Daueraufenthaltsrechts (PR) in Finnland, die auf Änderungen des Ausländergesetzes basieren und am 8. Januar 2026 in Kraft treten. Das Innenministerium hat inzwischen Umsetzungshinweise an die örtlichen Einwanderungsbehörden (Migri) verschickt, sodass Arbeitgeber und Antragsteller etwas mehr als ein Jahr Zeit haben, sich anzupassen.
Die wichtigste Änderung ist die Verlängerung der erforderlichen Aufenthaltsdauer von vier auf sechs Jahre für die meisten Antragsteller. Zudem müssen alle PR-Kandidaten künftig mindestens Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) in Finnisch oder Schwedisch nachweisen, entweder durch das Nationale Sprachzertifikat (YKI) oder anerkannte akademische Qualifikationen.
Erstmals werden auch gesetzliche Einkommens- und Beschäftigungsanforderungen eingeführt: Antragsteller müssen in den zwei Jahren vor Antragstellung durchgehend steuerpflichtige Einkünfte in Höhe des finnischen Medianlohns nachweisen – bei Unternehmern sind geprüfte Gewinne erforderlich. Ausnahmen gelten für Gutverdiener (Jahresgehalt über 40.000 €), MINT-Absolventen mit finnischem Abschluss und mindestens zwölf Monaten lokaler Berufserfahrung sowie minderjährige Kinder von PR-Inhabern, die eine verkürzte vierjährige Frist nutzen können.
Die Regierung Orpo argumentiert, dass die höheren Anforderungen Finnland an die Nachbarländer in Nordeuropa angleichen und die Integration in den Arbeitsmarkt verbessern sollen. Kritiker befürchten jedoch, dass die Ziele zur Anziehung von Talenten darunter leiden könnten. Mobility-Manager sollten daher sofort die Aufenthaltszeiten ihrer Mitarbeiter prüfen: Wer die vierjährige Frist vor dem 8. Januar 2026 erreicht, sollte Anfang 2026 den PR-Antrag stellen, um die strengere Sechs-Jahres-Regel zu umgehen. Unternehmen müssen zudem mit Kosten für verpflichtende Sprachkurse rechnen und gegebenenfalls lokale Arbeitsverträge verlängern, um die neue Beschäftigungsanforderung zu erfüllen.
Migri kündigte an, im Februar einen Online-Rechner und überarbeitete Formulare bereitzustellen; die Bearbeitungszeiten dürften im zweiten Quartal aufgrund eines Antragsansturms kurz vor Fristende länger werden. Arbeitgeber, die wichtige ausländische Fachkräfte unterstützen, sollten rechtliche Ressourcen einplanen und YKI-Testtermine – die bereits eine dreimonatige Vorlaufzeit haben – frühzeitig reservieren.
Die wichtigste Änderung ist die Verlängerung der erforderlichen Aufenthaltsdauer von vier auf sechs Jahre für die meisten Antragsteller. Zudem müssen alle PR-Kandidaten künftig mindestens Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) in Finnisch oder Schwedisch nachweisen, entweder durch das Nationale Sprachzertifikat (YKI) oder anerkannte akademische Qualifikationen.
Erstmals werden auch gesetzliche Einkommens- und Beschäftigungsanforderungen eingeführt: Antragsteller müssen in den zwei Jahren vor Antragstellung durchgehend steuerpflichtige Einkünfte in Höhe des finnischen Medianlohns nachweisen – bei Unternehmern sind geprüfte Gewinne erforderlich. Ausnahmen gelten für Gutverdiener (Jahresgehalt über 40.000 €), MINT-Absolventen mit finnischem Abschluss und mindestens zwölf Monaten lokaler Berufserfahrung sowie minderjährige Kinder von PR-Inhabern, die eine verkürzte vierjährige Frist nutzen können.
Die Regierung Orpo argumentiert, dass die höheren Anforderungen Finnland an die Nachbarländer in Nordeuropa angleichen und die Integration in den Arbeitsmarkt verbessern sollen. Kritiker befürchten jedoch, dass die Ziele zur Anziehung von Talenten darunter leiden könnten. Mobility-Manager sollten daher sofort die Aufenthaltszeiten ihrer Mitarbeiter prüfen: Wer die vierjährige Frist vor dem 8. Januar 2026 erreicht, sollte Anfang 2026 den PR-Antrag stellen, um die strengere Sechs-Jahres-Regel zu umgehen. Unternehmen müssen zudem mit Kosten für verpflichtende Sprachkurse rechnen und gegebenenfalls lokale Arbeitsverträge verlängern, um die neue Beschäftigungsanforderung zu erfüllen.
Migri kündigte an, im Februar einen Online-Rechner und überarbeitete Formulare bereitzustellen; die Bearbeitungszeiten dürften im zweiten Quartal aufgrund eines Antragsansturms kurz vor Fristende länger werden. Arbeitgeber, die wichtige ausländische Fachkräfte unterstützen, sollten rechtliche Ressourcen einplanen und YKI-Testtermine – die bereits eine dreimonatige Vorlaufzeit haben – frühzeitig reservieren.
Quelle: Y-Axis News
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