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Großbritannien aktualisiert Reisehinweise für Polen und warnt Doppelstaatsbürger vor bürokratischen Fallstricken

Jan. 15, 2026
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Großbritannien aktualisiert Reisehinweise für Polen und warnt Doppelstaatsbürger vor bürokratischen Fallstricken
Das britische Außen-, Commonwealth- und Entwicklungsministerium (FCDO) hat am 13. Januar 2026 seine Reisehinweise für Polen erneut veröffentlicht. Die allgemeine Risikobewertung bleibt unverändert, jedoch wurden neue Hinweise für Reisende mit doppelter britisch-polnischer Staatsbürgerschaft hinzugefügt. Doppelstaatler, die mit einem polnischen Pass nach Großbritannien zurückkehren, müssen möglicherweise zusätzliche Nachweise über ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich vorlegen – insbesondere während der vorübergehenden Grenzkontrollen Polens an der deutschen und litauischen Grenze, bei denen die Kontrolle der Ausweisdokumente verschärft wird.

Das Bulletin warnt zudem erneut vor vereinzelten russischen Raketenangriffen in Grenznähe zur Ukraine und weist darauf hin, dass die polnischen Behörden den Zugang innerhalb von 20 km zur Ostgrenze ohne Vorankündigung einschränken können. Obwohl die Hinweise keine neuen gesetzlichen Vorgaben enthalten, orientieren sich Versicherer häufig an den FCDO-Empfehlungen, weshalb Firmenreisemanager die Policen für Dienstreisen nach Lublin, Rzeszów oder Przemyśl überprüfen sollten.

Großbritannien aktualisiert Reisehinweise für Polen und warnt Doppelstaatsbürger vor bürokratischen Fallstricken


Für Arbeitgeber, die Konferenzen in Krakau oder Posen ausrichten, ist die wichtigste Empfehlung die Dokumentation: Delegierte mit doppelter Staatsbürgerschaft sollten beim Rückflug einen gültigen britischen biometrischen Reisepass oder einen physischen Nachweis des Settled Status vorlegen. Fluggesellschaften wurden angewiesen, bei Vorlage ausschließlich eines EU-Passes verstärkte Kontrollen durchzuführen.

Mobilitätsteams sollten die Aktualisierung über die Reisemanagement-Kanäle verbreiten, sicherstellen, dass Duty-of-Care-Plattformen die verschärften Grenzregelungen erfassen, und die Reisebriefings entsprechend anpassen. Unternehmen, die humanitäre Projekte in der Nähe der Ukraine betreiben, sollten ihre Mitarbeiter daran erinnern, dass lokale Straßensperren oder Militärkontrollen jederzeit ohne Vorwarnung eingerichtet werden können.

Das FCDO kündigt an, die Hinweise nach Ablauf der verlängerten Grenzkontrollen im April erneut zu überprüfen. Bis dahin müssen Reisende mit sporadischen Dokumentenkontrollen auf Straßen- und Bahnverbindungen aus Polen rechnen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News

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