
Reisende aus visumfreien Ländern, die nach Spanien einreisen, erhalten eine Atempause: EU-Beamte bestätigten, dass das European Travel Information and Authorisation System (ETIAS) nun erst im letzten Quartal 2026 in eine „Soft-Launch“-Phase startet – und nicht wie ursprünglich geplant Mitte 2025. Ein am 15. Januar vom Immobilienportal Idealista veröffentlichter Leitfaden erläutert den aktualisierten Zeitplan: ETIAS bleibt in den ersten sechs Monaten freiwillig und wird frühestens ab April 2027 zur Boarding-Voraussetzung. (idealista.com)
Die Verzögerung hängt mit dem verzögerten Start des begleitenden Entry/Exit-Systems (EES) zusammen, das Spanien seit Ende 2025 an den Flughäfen Madrid-Barajas und Málaga testet. AENA, der nationale Flughafenbetreiber, begrüßt die zusätzliche Zeit, da sie mehr Möglichkeiten bietet, das Personal an biometrischen Kiosken zu schulen, bevor eine weitere Kontrollstufe eingeführt wird. Fluggesellschaften, die nach Spanien fliegen, müssen letztlich ETIAS-Genehmigungen – voraussichtlich mit einer Gebühr von 20 € pro Antrag – vor dem Boarding überprüfen.
Für Unternehmen, die Mitarbeiter nach Spanien entsenden oder kurzfristige Einsätze organisieren, beseitigt die Verschiebung eine unmittelbare bürokratische Hürde. Nicht-EU-Entsandte aus Großbritannien, den USA, Kanada und Australien können weiterhin mindestens ein weiteres Jahr mit dem Reisepass allein einreisen, vorbehaltlich der 90/180-Tage-Schengen-Aufenthaltsregel. Mobility-Manager sollten jedoch bereits jetzt ihre Reisenden-Tracking-Systeme aktualisieren, um ETIAS-Nummern erfassen zu können, sobald das System live geht.
Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einer digitalen Schnittstelle für den grenzüberschreitenden Datenaustausch, die ETIAS-Genehmigungen direkt in die Abflugkontrollsysteme der Fluggesellschaften einspeisen wird. Unternehmen, die Self-Booking-Tools nutzen, müssen neue API-Felder integrieren. Spanische Einwanderungsanwälte weisen zudem darauf hin, dass ETIAS keine Visa für Arbeit oder Aufenthalt ersetzt; Entsandte benötigen weiterhin NIE-Nummern und gegebenenfalls Visa gemäß dem spanischen Start-up-Gesetz oder dem Programm für hochqualifizierte Fachkräfte.
Die Verzögerung hängt mit dem verzögerten Start des begleitenden Entry/Exit-Systems (EES) zusammen, das Spanien seit Ende 2025 an den Flughäfen Madrid-Barajas und Málaga testet. AENA, der nationale Flughafenbetreiber, begrüßt die zusätzliche Zeit, da sie mehr Möglichkeiten bietet, das Personal an biometrischen Kiosken zu schulen, bevor eine weitere Kontrollstufe eingeführt wird. Fluggesellschaften, die nach Spanien fliegen, müssen letztlich ETIAS-Genehmigungen – voraussichtlich mit einer Gebühr von 20 € pro Antrag – vor dem Boarding überprüfen.
Für Unternehmen, die Mitarbeiter nach Spanien entsenden oder kurzfristige Einsätze organisieren, beseitigt die Verschiebung eine unmittelbare bürokratische Hürde. Nicht-EU-Entsandte aus Großbritannien, den USA, Kanada und Australien können weiterhin mindestens ein weiteres Jahr mit dem Reisepass allein einreisen, vorbehaltlich der 90/180-Tage-Schengen-Aufenthaltsregel. Mobility-Manager sollten jedoch bereits jetzt ihre Reisenden-Tracking-Systeme aktualisieren, um ETIAS-Nummern erfassen zu können, sobald das System live geht.
Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einer digitalen Schnittstelle für den grenzüberschreitenden Datenaustausch, die ETIAS-Genehmigungen direkt in die Abflugkontrollsysteme der Fluggesellschaften einspeisen wird. Unternehmen, die Self-Booking-Tools nutzen, müssen neue API-Felder integrieren. Spanische Einwanderungsanwälte weisen zudem darauf hin, dass ETIAS keine Visa für Arbeit oder Aufenthalt ersetzt; Entsandte benötigen weiterhin NIE-Nummern und gegebenenfalls Visa gemäß dem spanischen Start-up-Gesetz oder dem Programm für hochqualifizierte Fachkräfte.
Quelle: Idealista News