
Bangladeschische Staatsangehörige, die sich ab dem 21. Januar für B-1/B-2 Besuchervisa beim US-Konsulat in Dubai bewerben, müssen laut einem Bericht von Gulf News vom 19. Januar eine freiwillige Visakaution in Höhe von 5.000 bis 15.000 US-Dollar hinterlegen. Diese Maßnahme ist eine Erweiterung des „Visa-Bond-Pilotprogramms“ von Washington aus dem Jahr 2020, das darauf abzielt, Überziehungen der Aufenthaltsdauer aus Ländern mit hohen Verstoßraten zu verhindern.
Die Konsularbeamten entscheiden im Einzelfall, ob ein Antragsteller – sofern er sonst alle Voraussetzungen erfüllt – die Kaution hinterlegen muss. Die Zahlung erfolgt über einen vom US-Finanzministerium genehmigten Treuhandservice und wird erstattet, wenn der Reisende die USA rechtzeitig verlässt. Bei Nichterfüllung oder fehlendem Nachweis der fristgerechten Ausreise verfällt die Kaution.
Für in den VAE ansässige bangladeschische Fachkräfte steigen die Kosten für kurze Geschäftsreisen damit erheblich; Unternehmen müssen möglicherweise eine Kaution in Höhe von rund 55.000 AED vorstrecken. Reisemanagement-Teams sollten klare Erstattungsrichtlinien einführen und die Vorauszahlung in ihre Budgetplanung aufnehmen, da Rückerstattungen in der Regel 60 bis 90 Tage nach Rückkehr des Reisenden erfolgen.
Einwanderungsanwälte warnen, dass die Einstufung als Hochrisikoland ausgeweitet werden kann: 2025 wurden bereits Bewohner aus Sri Lanka, Nigeria und Uganda im Golfstaaten in die Kautionsliste aufgenommen. Personalabteilungen wird empfohlen, künftige Bekanntmachungen im Federal Register aufmerksam zu verfolgen und belastbare Nachweise für die Bindung an die VAE – wie Mietverträge und Unternehmensbescheinigungen – zu sammeln, um Mitarbeitern die Kautionspflicht zu ersparen.
Die US-Botschaft in Dhaka betonte in sozialen Medien, dass Antragsteller keine Kaution vor dem Visainterview vorauszahlen dürfen und dass Kurier- oder Agenturdienste, die eine „Garantie für Kautionsbefreiungen“ versprechen, betrügerisch sind.
Die Konsularbeamten entscheiden im Einzelfall, ob ein Antragsteller – sofern er sonst alle Voraussetzungen erfüllt – die Kaution hinterlegen muss. Die Zahlung erfolgt über einen vom US-Finanzministerium genehmigten Treuhandservice und wird erstattet, wenn der Reisende die USA rechtzeitig verlässt. Bei Nichterfüllung oder fehlendem Nachweis der fristgerechten Ausreise verfällt die Kaution.
Für in den VAE ansässige bangladeschische Fachkräfte steigen die Kosten für kurze Geschäftsreisen damit erheblich; Unternehmen müssen möglicherweise eine Kaution in Höhe von rund 55.000 AED vorstrecken. Reisemanagement-Teams sollten klare Erstattungsrichtlinien einführen und die Vorauszahlung in ihre Budgetplanung aufnehmen, da Rückerstattungen in der Regel 60 bis 90 Tage nach Rückkehr des Reisenden erfolgen.
Einwanderungsanwälte warnen, dass die Einstufung als Hochrisikoland ausgeweitet werden kann: 2025 wurden bereits Bewohner aus Sri Lanka, Nigeria und Uganda im Golfstaaten in die Kautionsliste aufgenommen. Personalabteilungen wird empfohlen, künftige Bekanntmachungen im Federal Register aufmerksam zu verfolgen und belastbare Nachweise für die Bindung an die VAE – wie Mietverträge und Unternehmensbescheinigungen – zu sammeln, um Mitarbeitern die Kautionspflicht zu ersparen.
Die US-Botschaft in Dhaka betonte in sozialen Medien, dass Antragsteller keine Kaution vor dem Visainterview vorauszahlen dürfen und dass Kurier- oder Agenturdienste, die eine „Garantie für Kautionsbefreiungen“ versprechen, betrügerisch sind.
Quelle: Gulf News