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Das Innenministerium setzt den 25. Februar als Frist für „Keine ETA, keine Reise“ und kündigt Gebührenerhöhung auf 20 £ an

Jan. 21, 2026
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Das Innenministerium setzt den 25. Februar als Frist für „Keine ETA, keine Reise“ und kündigt Gebührenerhöhung auf 20 £ an
Ein aktualisiertes Informationsblatt des Innenministeriums bestätigt, dass ab dem 25. Februar 2026 Fluggesellschaften, Fährbetreiber und Bahnunternehmen Passagieren ohne Visum, die keine elektronische Reisegenehmigung (ETA) für das Vereinigte Königreich besitzen, das Boarding verweigern müssen. Während Reisende aus mehreren Golfstaaten und Jordanien das System bereits seit 2023 nutzen, markiert dieser Termin den ersten Zeitpunkt, an dem die Beförderer mit zivilrechtlichen Sanktionen rechnen müssen, wenn sie Passagiere ohne ETA befördern.

Das heute im Medienblog des Innenministeriums veröffentlichte Dokument enthüllt zudem, dass die Regierung „beabsichtigt, die Kosten für eine ETA auf 20 Pfund zu erhöhen“ – ein Anstieg um 25 Prozent gegenüber der aktuellen Gebühr von 16 Pfund. Ein konkretes Einführungsdatum wurde nicht genannt, jedoch wird eine rechtzeitige Ankündigung erfolgen. Die Erhöhung soll die Weiterentwicklung der vollständig digitalen Grenzkontrolle und zusätzliche Sicherheitsprüfungen finanzieren.

Das Innenministerium setzt den 25. Februar als Frist für „Keine ETA, keine Reise“ und kündigt Gebührenerhöhung auf 20 £ an


Die meisten Anträge, die über die UK ETA-App eingereicht werden, erhalten innerhalb weniger Minuten eine automatisierte Entscheidung. Die Richtlinien empfehlen jedoch, den Antrag mindestens drei Werktage vor Abreise zu stellen, um manuelle Überprüfungen zu ermöglichen. Doppelstaatsbürger mit britischem Pass, die mit einem ausländischen Pass reisen, werden daran erinnert, dass sie einen gültigen britischen Pass oder eine Berechtigungsbescheinigung mitführen müssen, andernfalls benötigen auch sie ab dem 25. Februar eine ETA.

Firmenreisemanager sollten ihre Buchungsprozesse aktualisieren, um den ETA-Status zu erfassen und Mitarbeiter auf die bevorstehende Gebührenerhöhung hinzuweisen. Fluggesellschaften, die an den Flughäfen Heathrow, Gatwick und Manchester operieren, sind verpflichtet, ETA-Statusprüfungen vor Ablauf der Frist in ihre Abflugkontrollsysteme zu integrieren.
Quelle: Home Office media blog

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