
Nur zwei Wochen nach einer wegweisenden Abschiebung nach Syrien hat Österreich seine harte Linie bekräftigt und in den frühen Morgenstunden des 25. Januar einen weiteren verurteilten afghanischen Straftäter ausgewiesen. Das Innenministerium bestätigte die Aktion in einer Pressemitteilung um 09:19 Uhr MEZ. Die Boulevardzeitung Heute berichtete, dass der Mann sechs Verurteilungen im Inland hatte. Die Rückführung erfolgte über Istanbul nach Kabul und wurde in Abstimmung mit den türkischen und afghanischen Behörden gemäß den EU-Frontex-Richtlinien koordiniert.
Obwohl der Fall einzeln ist, hat er symbolische Bedeutung: Österreich hatte nach der Machtübernahme der Taliban 2021 Abschiebungen nach Afghanistan ausgesetzt, nahm jedoch Ende 2025 „fallweise“ Rückführungen von Straftätern wieder auf. Innenminister Gerhard Karner stellte die Abschiebung am Sonntag als Beleg dar, dass Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan vom „Einzelfall zum Regelfall“ übergehen.
Für globale Mobilitätsteams ist die Botschaft klar: Jeder Drittstaatsangehörige, der nach einer Straftat sein Aufenthaltsrecht verliert, muss nun mit einer realistischen Abschiebungsgefahr rechnen – selbst in Länder, die von vielen EU-Partnern als unsicher gelten. Arbeitgeber sollten ihre Disziplinarregelungen überprüfen, umfassende Schulungen zur Rechtskonformität sicherstellen und ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, dass Strafverfahren nicht nur den Aufenthalt in Österreich, sondern auch die Mobilität innerhalb der EU gefährden können.
Operativ kann der Fokus der Bundesagentur für Fremdenwesen und Asyl (BFA) auf Hochrisikoprofile die Bearbeitung routinemäßiger Fälle verzögern. Umzugsdienstleister berichten, dass Hintergrundprüfungen bei Afghanen und Syrern, die eine Rot-Weiß-Rot- oder Blaue Karte beantragen, nun über Spezialabteilungen für Risikofälle laufen, was die Bearbeitungszeit um bis zu zehn Arbeitstage verlängert.
Blickt man voraus, hat Karner monatliche Zielzahlen für „ordnungsrechtliche“ Abschiebungen im Jahr 2026 angekündigt. Unternehmen mit betroffenen Mitarbeitergruppen sollten die Statistiken des Ministeriums genau verfolgen und den Austausch mit Beschäftigten pflegen, deren Aufenthaltstitel von einem einwandfreien Strafregister abhängen.
Obwohl der Fall einzeln ist, hat er symbolische Bedeutung: Österreich hatte nach der Machtübernahme der Taliban 2021 Abschiebungen nach Afghanistan ausgesetzt, nahm jedoch Ende 2025 „fallweise“ Rückführungen von Straftätern wieder auf. Innenminister Gerhard Karner stellte die Abschiebung am Sonntag als Beleg dar, dass Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan vom „Einzelfall zum Regelfall“ übergehen.
Für globale Mobilitätsteams ist die Botschaft klar: Jeder Drittstaatsangehörige, der nach einer Straftat sein Aufenthaltsrecht verliert, muss nun mit einer realistischen Abschiebungsgefahr rechnen – selbst in Länder, die von vielen EU-Partnern als unsicher gelten. Arbeitgeber sollten ihre Disziplinarregelungen überprüfen, umfassende Schulungen zur Rechtskonformität sicherstellen und ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, dass Strafverfahren nicht nur den Aufenthalt in Österreich, sondern auch die Mobilität innerhalb der EU gefährden können.
Operativ kann der Fokus der Bundesagentur für Fremdenwesen und Asyl (BFA) auf Hochrisikoprofile die Bearbeitung routinemäßiger Fälle verzögern. Umzugsdienstleister berichten, dass Hintergrundprüfungen bei Afghanen und Syrern, die eine Rot-Weiß-Rot- oder Blaue Karte beantragen, nun über Spezialabteilungen für Risikofälle laufen, was die Bearbeitungszeit um bis zu zehn Arbeitstage verlängert.
Blickt man voraus, hat Karner monatliche Zielzahlen für „ordnungsrechtliche“ Abschiebungen im Jahr 2026 angekündigt. Unternehmen mit betroffenen Mitarbeitergruppen sollten die Statistiken des Ministeriums genau verfolgen und den Austausch mit Beschäftigten pflegen, deren Aufenthaltstitel von einem einwandfreien Strafregister abhängen.
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