
Österreichs Innenminister Gerhard Karner präsentierte am 23. Januar 2026 in Wien die jährliche Migrationsbilanz der Regierung – und die Zahlen sind bemerkenswert. Laut dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurden im Jahr 2025 insgesamt 14.156 Personen aus Österreich abgeschoben, die höchste Zahl seit Beginn der Aufzeichnungen. Im Durchschnitt verließen täglich 40 Personen entweder freiwillig im Rahmen staatlich geförderter Rückkehrprogramme das Land oder wurden zwangsweise ausgewiesen. Fast die Hälfte der Rückkehrer – rund 6.800 Personen – waren verurteilte Straftäter, was die Priorität der Regierung auf die Abschiebung von Straftätern unterstreicht.
Hinter dieser Schlagzeile verbirgt sich ein grundlegender Wandel in der Migrationslandschaft Österreichs. Die Zahl der Erstanträge auf Asyl sank im vergangenen Jahr auf 6.849, und die Gesamtzahl der Anträge – inklusive Geburten und Folgeanträgen – ging um 36 % auf 16.284 zurück. Die Behörden führen diesen Rückgang auf eine härtere Grenzpolitik, die Bekämpfung von „missbräuchlich wiederholten“ Anträgen sowie die Aussetzung der meisten Familienzusammenführungsvisa bis zu EU-weiten Reformen zurück. Allein die Aussetzung der Familienzusammenführung reduzierte die Zuwanderung im vierten Quartal 2025 von über 3.400 Personen im gleichen Zeitraum 2023 auf nur noch 25.
Aus Sicht der Unternehmensmobilität sind diese Zahlen aus drei Gründen relevant. Erstens sollten Unternehmen, die nicht-EU-Fachkräfte über das Rot-Weiß-Rot-Karten-System beschäftigen, mit strengeren Hintergrundprüfungen und längeren Sicherheitsüberprüfungen rechnen, da das Innenministerium angekündigt hat, mehr Beamte von der Abschiebung vor Ort auf die Dokumentenprüfung umzuschichten. Zweitens wurden die Arbeitsbehörden der Bundesländer angewiesen, zu prüfen, ob humanitäre Aufenthaltstitel stattdessen in Rückkehrbescheide umgewandelt werden können – was den lokalen Talentpool in Branchen wie Logistik, Bau und saisonalem Tourismus potenziell verkürzen könnte. Drittens warnen Berater, dass Familien mit Aufenthaltsgenehmigungen für Angehörige darauf achten sollten, dass die Reisepässe für die gesamte Gültigkeitsdauer des Titels gültig sind und bei Reisen eine Schulbescheinigung mitführen, da die Stichprobenkontrollen am Flughafen Wien verstärkt wurden.
Politisch ermöglichen die Rekordabschiebungen der Regierungskoalition die Behauptung, dass Österreich bei den Asylzahlen, bezogen auf die Bevölkerungsgröße, nur noch das zwölftstärkste EU-Land sei. NGOs hingegen kritisieren, dass diese Zahlen ein System widerspiegeln, das für echte Flüchtlinge immer schwerer zugänglich wird. Angesichts der für Herbst 2026 geplanten Nationalratswahl und der Umfrageführerschaft der rechtspopulistischen FPÖ erwarten nur wenige Beobachter eine Lockerung der restriktiven Linie Wiens. Multinationale HR-Teams sollten daher die Bearbeitungszeiten von Aufenthaltsgenehmigungen genau beobachten und Notfallpläne vorbereiten – insbesondere für innerbetriebliche Versetzungen, bei denen Angehörige später im Jahr möglicherweise Familienzusammenführungsvisa benötigen.
Hinter dieser Schlagzeile verbirgt sich ein grundlegender Wandel in der Migrationslandschaft Österreichs. Die Zahl der Erstanträge auf Asyl sank im vergangenen Jahr auf 6.849, und die Gesamtzahl der Anträge – inklusive Geburten und Folgeanträgen – ging um 36 % auf 16.284 zurück. Die Behörden führen diesen Rückgang auf eine härtere Grenzpolitik, die Bekämpfung von „missbräuchlich wiederholten“ Anträgen sowie die Aussetzung der meisten Familienzusammenführungsvisa bis zu EU-weiten Reformen zurück. Allein die Aussetzung der Familienzusammenführung reduzierte die Zuwanderung im vierten Quartal 2025 von über 3.400 Personen im gleichen Zeitraum 2023 auf nur noch 25.
Aus Sicht der Unternehmensmobilität sind diese Zahlen aus drei Gründen relevant. Erstens sollten Unternehmen, die nicht-EU-Fachkräfte über das Rot-Weiß-Rot-Karten-System beschäftigen, mit strengeren Hintergrundprüfungen und längeren Sicherheitsüberprüfungen rechnen, da das Innenministerium angekündigt hat, mehr Beamte von der Abschiebung vor Ort auf die Dokumentenprüfung umzuschichten. Zweitens wurden die Arbeitsbehörden der Bundesländer angewiesen, zu prüfen, ob humanitäre Aufenthaltstitel stattdessen in Rückkehrbescheide umgewandelt werden können – was den lokalen Talentpool in Branchen wie Logistik, Bau und saisonalem Tourismus potenziell verkürzen könnte. Drittens warnen Berater, dass Familien mit Aufenthaltsgenehmigungen für Angehörige darauf achten sollten, dass die Reisepässe für die gesamte Gültigkeitsdauer des Titels gültig sind und bei Reisen eine Schulbescheinigung mitführen, da die Stichprobenkontrollen am Flughafen Wien verstärkt wurden.
Politisch ermöglichen die Rekordabschiebungen der Regierungskoalition die Behauptung, dass Österreich bei den Asylzahlen, bezogen auf die Bevölkerungsgröße, nur noch das zwölftstärkste EU-Land sei. NGOs hingegen kritisieren, dass diese Zahlen ein System widerspiegeln, das für echte Flüchtlinge immer schwerer zugänglich wird. Angesichts der für Herbst 2026 geplanten Nationalratswahl und der Umfrageführerschaft der rechtspopulistischen FPÖ erwarten nur wenige Beobachter eine Lockerung der restriktiven Linie Wiens. Multinationale HR-Teams sollten daher die Bearbeitungszeiten von Aufenthaltsgenehmigungen genau beobachten und Notfallpläne vorbereiten – insbesondere für innerbetriebliche Versetzungen, bei denen Angehörige später im Jahr möglicherweise Familienzusammenführungsvisa benötigen.
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