
Der jährliche Migrationsbericht Österreichs, der am 23. Januar in Wien vorgestellt und international am 25. Januar veröffentlicht wurde, bestätigt eine dramatische Veränderung im Migrationsprofil des Landes. Innenminister Gerhard Karner berichtete, dass die Erstanträge auf Asyl im Jahr 2025 auf 6.849 gesunken sind, während die Gesamtzahl der Anträge (einschließlich Geburten und Folgeanträge) um 36 % auf 16.284 zurückging. Gleichzeitig hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) 14.156 Personen aus Österreich abgeschoben – die höchste Zahl seit Beginn der Aufzeichnungen.
Hinter diesen Zahlen verbergen sich drei eng miteinander verknüpfte politische Maßnahmen, die für Manager globaler Mobilität von Bedeutung sind. Erstens hat das Innenministerium die „Null-Toleranz“-Kontrollen an den Schengen-Grenzen zu Ungarn, Slowenien, Tschechien und der Slowakei ausgeweitet und dabei Stichprobenkontrollen mit mobilen Patrouillen weiter im Grenzgebiet kombiniert. Zweitens bleiben Familienzusammenführungsvisa für anerkannte Flüchtlinge weitgehend ausgesetzt, was die Zuwanderung stark reduziert – allein im letzten Quartal 2023 waren es noch 3.400 Personen. Drittens hat das BFA Mitarbeiter von Aufnahmeeinrichtungen zu Teams für Dokumentenüberprüfungen umgeschichtet, was die Sicherheitsüberprüfungen für alle Drittstaatsangehörigen – einschließlich Fachkräften im Rahmen des Rot-Weiß-Rot-Karten-Programms – verlängert.
Für Arbeitgeber sind die praktischen Folgen bereits spürbar. Relocation-Dienstleister berichten von längeren Bearbeitungszeiten für polizeiliche Führungszeugnisse und einer höheren Anzahl an Nachforderungen von Zusatzdokumenten, insbesondere bei Kandidaten aus Afghanistan, Syrien, der Türkei und Indien. Unternehmen, die kurzfristige Einsätze in Österreich planen, sollten daher für das erste Halbjahr 2026 längere Bearbeitungszeiten einplanen und Notfallpläne für Mitarbeitende vorbereiten, deren Reisedaten zusätzliche Prüfungen auslösen.
Strategisch kündigte Karner an, dass Österreich gemeinsam mit gleichgesinnten EU-Staaten – Deutschland, Dänemark, den Niederlanden und Griechenland – „Rückkehrzentren“ in Nicht-EU-Ländern pilotieren will, in denen Asylverfahren stattfinden, bevor Antragsteller EU-Boden betreten. Sollte Brüssel dieses Konzept nach Inkrafttreten des neuen Migrationspakts am 12. Juni 2026 unterstützen, könnte sich die Geografie der Arbeitsmigration nach Österreich erneut verändern, mit mehr Prüfungen, die vor der Einreise und außerhalb der österreichischen Grenzen stattfinden.
Abschließend sollten Personalabteilungen beachten, dass fast die Hälfte (48 %) der im vergangenen Jahr abgeschobenen Personen vorbestrafte Straftäter waren. Das Innenministerium hat angekündigt, die Abschiebung von Straftätern auch 2026 zu priorisieren, da sichtbare Durchsetzung für die öffentliche Akzeptanz legaler Migrationswege entscheidend sei. Unternehmen mit nicht-EU-Mitarbeitenden sollten daher mit Fragen zu polizeilichen Vorstrafen – auch bei geringfügigen Einträgen – rechnen und ihre Entsandten auf die zunehmend strengen Charakterprüfungen in Österreich vorbereiten.
Hinter diesen Zahlen verbergen sich drei eng miteinander verknüpfte politische Maßnahmen, die für Manager globaler Mobilität von Bedeutung sind. Erstens hat das Innenministerium die „Null-Toleranz“-Kontrollen an den Schengen-Grenzen zu Ungarn, Slowenien, Tschechien und der Slowakei ausgeweitet und dabei Stichprobenkontrollen mit mobilen Patrouillen weiter im Grenzgebiet kombiniert. Zweitens bleiben Familienzusammenführungsvisa für anerkannte Flüchtlinge weitgehend ausgesetzt, was die Zuwanderung stark reduziert – allein im letzten Quartal 2023 waren es noch 3.400 Personen. Drittens hat das BFA Mitarbeiter von Aufnahmeeinrichtungen zu Teams für Dokumentenüberprüfungen umgeschichtet, was die Sicherheitsüberprüfungen für alle Drittstaatsangehörigen – einschließlich Fachkräften im Rahmen des Rot-Weiß-Rot-Karten-Programms – verlängert.
Für Arbeitgeber sind die praktischen Folgen bereits spürbar. Relocation-Dienstleister berichten von längeren Bearbeitungszeiten für polizeiliche Führungszeugnisse und einer höheren Anzahl an Nachforderungen von Zusatzdokumenten, insbesondere bei Kandidaten aus Afghanistan, Syrien, der Türkei und Indien. Unternehmen, die kurzfristige Einsätze in Österreich planen, sollten daher für das erste Halbjahr 2026 längere Bearbeitungszeiten einplanen und Notfallpläne für Mitarbeitende vorbereiten, deren Reisedaten zusätzliche Prüfungen auslösen.
Strategisch kündigte Karner an, dass Österreich gemeinsam mit gleichgesinnten EU-Staaten – Deutschland, Dänemark, den Niederlanden und Griechenland – „Rückkehrzentren“ in Nicht-EU-Ländern pilotieren will, in denen Asylverfahren stattfinden, bevor Antragsteller EU-Boden betreten. Sollte Brüssel dieses Konzept nach Inkrafttreten des neuen Migrationspakts am 12. Juni 2026 unterstützen, könnte sich die Geografie der Arbeitsmigration nach Österreich erneut verändern, mit mehr Prüfungen, die vor der Einreise und außerhalb der österreichischen Grenzen stattfinden.
Abschließend sollten Personalabteilungen beachten, dass fast die Hälfte (48 %) der im vergangenen Jahr abgeschobenen Personen vorbestrafte Straftäter waren. Das Innenministerium hat angekündigt, die Abschiebung von Straftätern auch 2026 zu priorisieren, da sichtbare Durchsetzung für die öffentliche Akzeptanz legaler Migrationswege entscheidend sei. Unternehmen mit nicht-EU-Mitarbeitenden sollten daher mit Fragen zu polizeilichen Vorstrafen – auch bei geringfügigen Einträgen – rechnen und ihre Entsandten auf die zunehmend strengen Charakterprüfungen in Österreich vorbereiten.
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