
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) hat am 27. Januar 2026 seine Reisehinweise für Marokko aktualisiert. Dabei wurden Warnungen vor „teilweise gewaltsamen Demonstrationen“ in den großen Städten stärker hervorgehoben. Die Sicherheitsstufe im ganzen Land bleibt auf Stufe 2, während für die Westsahara eine regionale Reisewarnung auf Stufe 4 gilt. Reisende werden dringend gebeten, Menschenansammlungen zu meiden, mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen und die lokalen Medien aufmerksam zu verfolgen. Die Hinweise folgen auf aufeinanderfolgende Wochenenden mit Unruhen, die im Zusammenhang mit Subventionsreformen in Rabat und Casablanca stehen. (bmeia.gv.at)
Obwohl die grundsätzliche Sicherheitsstufe unverändert bleibt, löst der explizite Hinweis auf Proteste für Arbeitgeber, die Mitarbeiter ins Königreich entsenden, eine erhöhte Fürsorgepflicht aus. Nach dem österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzgesetz müssen Unternehmen bei einer Verschärfung der offiziellen Hinweise, auch wenn diese nur geringfügig erfolgt, eine neue Risikobewertung vornehmen. Reiseversicherer wie Axa Partners haben bereits auf höhere Prämien für Geschäftsreisen nach Casablanca im Zeitraum Februar bis März hingewiesen.
Österreichische Staatsbürger, die eine Geschäftsreise planen, sollten sich in der Auslandsservice-App des Ministeriums registrieren und Kopien der Passfoto-Seite mitführen, da mit temporären Polizeikontrollen zu rechnen ist. Frauen wird geraten, sich konservativ zu kleiden, und alle Besucher sollten darauf verzichten, Sicherheitskräfte zu fotografieren – dies kann zu Festnahmen führen.
Flüge von Wien nach Casablanca mit Ryanair und Air Arabia verkehren weiterhin planmäßig, jedoch können Fluggesellschaften Passagieren ohne bestätigte Unterkunftsadresse das Boarding verweigern – eine Praxis, die bereits bei früheren Protestwellen angewandt wurde. Reiseverantwortliche sollten flexible Hotelverträge abschließen, die eine kostenfreie Änderung der Reisedaten ermöglichen.
Die nächste Überprüfung der Länderrisiken durch das Ministerium ist für Anfang Februar geplant. Sollten die Demonstrationen anhalten, könnte Marokko auf Sicherheitsstufe 3 hochgestuft werden, was eine offizielle Empfehlung zur Verschiebung nicht notwendiger Reisen zur Folge hätte.
Obwohl die grundsätzliche Sicherheitsstufe unverändert bleibt, löst der explizite Hinweis auf Proteste für Arbeitgeber, die Mitarbeiter ins Königreich entsenden, eine erhöhte Fürsorgepflicht aus. Nach dem österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzgesetz müssen Unternehmen bei einer Verschärfung der offiziellen Hinweise, auch wenn diese nur geringfügig erfolgt, eine neue Risikobewertung vornehmen. Reiseversicherer wie Axa Partners haben bereits auf höhere Prämien für Geschäftsreisen nach Casablanca im Zeitraum Februar bis März hingewiesen.
Österreichische Staatsbürger, die eine Geschäftsreise planen, sollten sich in der Auslandsservice-App des Ministeriums registrieren und Kopien der Passfoto-Seite mitführen, da mit temporären Polizeikontrollen zu rechnen ist. Frauen wird geraten, sich konservativ zu kleiden, und alle Besucher sollten darauf verzichten, Sicherheitskräfte zu fotografieren – dies kann zu Festnahmen führen.
Flüge von Wien nach Casablanca mit Ryanair und Air Arabia verkehren weiterhin planmäßig, jedoch können Fluggesellschaften Passagieren ohne bestätigte Unterkunftsadresse das Boarding verweigern – eine Praxis, die bereits bei früheren Protestwellen angewandt wurde. Reiseverantwortliche sollten flexible Hotelverträge abschließen, die eine kostenfreie Änderung der Reisedaten ermöglichen.
Die nächste Überprüfung der Länderrisiken durch das Ministerium ist für Anfang Februar geplant. Sollten die Demonstrationen anhalten, könnte Marokko auf Sicherheitsstufe 3 hochgestuft werden, was eine offizielle Empfehlung zur Verschiebung nicht notwendiger Reisen zur Folge hätte.