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Österreich und Italien erweitern gegenseitige Anerkennung von Universitäts- und Fachhochschulabschlüssen

Jan. 29, 2026
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Österreich und Italien erweitern gegenseitige Anerkennung von Universitäts- und Fachhochschulabschlüssen
Der 39. Ministerrat Österreichs, der am 28. Januar 2026 in Wien tagte, genehmigte den Austausch einer diplomatischen Note, die den bilateralen Vertrag von 2009 über die gegenseitige Anerkennung akademischer Abschlüsse mit Italien ändert. Die Änderung – im März 2025 von einer gemeinsamen Expertenkommission ausgehandelt und nun zur Inkraftsetzung freigegeben – ergänzt 24 Studiengänge um die Liste der Qualifikationen, die auf beiden Seiten der Alpen automatisch als gleichwertig anerkannt werden. Erstmals sind nun auch Abschlüsse von österreichischen Fachhochschulen aufgenommen, nachdem Rom seine langjährige Einwendung fallen ließ, dass diese praxisorientierten Einrichtungen im italienischen System keinen direkten Gegenpart hätten. (bundeskanzleramt.gv.at)

Das Upgrade ist mehr als nur ein symbolischer Akt. Bisher mussten Tausende Südtiroler und italienische Studierende mit österreichischen Fachhochschul-Diplomen zeitaufwändige individuelle Anerkennungsverfahren durchlaufen, bevor sie in Italien regulierte Berufe ausüben oder weiterführende Studien aufnehmen konnten. Sobald die neue Liste rechtlich wirksam wird – am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Notenaustausch – können diese Absolventen sich ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand bei Berufsverbänden anmelden oder auf Jobs in Italien bewerben.

Österreich und Italien erweitern gegenseitige Anerkennung von Universitäts- und Fachhochschulabschlüssen


Für international tätige Arbeitgeber erweitert die Maßnahme den Talentpool, der nahtlos entlang des Brennerkorridors eingesetzt werden kann. Ein in Wien ansässiges Ingenieurbüro wird beispielsweise bald einen italienischen Inhaber der Rot-Weiß-Rot-Karte, der Mechatronik an einer österreichischen Fachhochschule studiert hat, ohne erneutes Anerkennungsverfahren zu einem Projektstandort in der Lombardei entsenden können. Personalverantwortliche rechnen damit, dass sich die Einarbeitungszeiten um mehrere Wochen verkürzen und die Compliance-Kosten sinken.

Die Entscheidung fügt sich auch in Österreichs umfassendere Strategie zur Fachkräftegewinnung ein. Indem Wien signalisiert, dass seine Fachhochschulabschlüsse volle EU-Mobilität genießen, stärkt das Land seine Attraktivität für Studierende aus Drittstaaten, die auf international anerkannte Qualifikationen Wert legen. Hochschulverwaltungen erwarten, dass diese Neuerung in Rekrutierungskampagnen in Indien, Südostasien und dem Westbalkan eine wichtige Rolle spielen wird.

Praktisch sollten Absolventen auf eine Bekanntmachung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten achten, die das genaue Inkrafttretensdatum bestätigt. Arbeitgeber, die innerbetriebliche Versetzungen planen, sollten ihre Mobilitäts-Checklisten aktualisieren und prüfen, ob die italienischen Berufsverbände ihre Datenbanken entsprechend der neuen Gleichwertigkeiten angepasst haben.
Quelle: Bundeskanzleramt Österreich – Ministerratsbeschluss

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