
Das österreichische Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) hat seine Reisehinweise für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aktualisiert und mit dem heutigen Datum, dem 2. Februar 2026, versehen. Obwohl die Sicherheitsbewertung weiterhin auf Stufe 2 („erhöhte Vorsicht“) bleibt, betonen konsularische Stellen, dass die sich schnell ändernde Lage im weiteren Nahen Osten zu plötzlichen Flugverkehrsstörungen und Einreisebeschränkungen führen kann.
Für österreichische Geschäftsreisende sind Dubai und Abu Dhabi zu wichtigen Zwischenstopps auf Routen nach Asien und Afrika geworden, während zahlreiche österreichische KMU mittlerweile Vertriebsbüros in den Freihandelszonen der VAE unterhalten. Das BMEIA warnt Mobility-Manager in Unternehmen, Flugpläne kontinuierlich zu überwachen und Mitarbeiter über die Auslandsservice-App des Ministeriums erreichbar zu halten, da Fluggesellschaften kurzfristig Umleitungen über Doha oder Istanbul einrichten könnten. Reisende werden zudem aufgefordert, ihre Schengen-Wiedereinreisedokumente zu überprüfen, da Überschreitungen der Aufenthaltsdauer im Golf die Berechnung der 90/180-Tage-Regel für die nächste Reise ungültig machen können.
Der Hinweis erinnert Inhaber österreichischer Aufenthaltstitel daran, auch bei kurzen Reisen die physischen BRP-Karten mitzuführen: Emiratische Einwanderungsbehörden verlangen zunehmend einen Nachweis des Rückkehrrechts beim Boarding von Flügen in die EU, digitale Kopien auf dem Handy werden abgelehnt. Logistikunternehmen wird empfohlen, zusätzliche Pufferzeiten in Lieferketten einzubauen, die den Hafen Jebel Ali nutzen, da verstärkte Kontrollen im Zusammenhang mit regionalen Sanktionsregimen die Abfertigungszeiten verlängert haben.
Abschließend listet das Ministerium Notfallnummern für Touristen auf, darunter die Dubai Polizei (999) und die Hotline der Abu Dhabi Tourist Police, und betont, dass österreichische Staatsangehörige im Falle einer Festnahme auf sofortigen konsularischen Beistand bestehen sollten. Unternehmen mit entsandten Mitarbeitern in den VAE werden aufgefordert, das neue Datum der Reisehinweise innerhalb von 48 Stunden in ihren Duty-of-Care-Protokollen zu vermerken.
Für österreichische Geschäftsreisende sind Dubai und Abu Dhabi zu wichtigen Zwischenstopps auf Routen nach Asien und Afrika geworden, während zahlreiche österreichische KMU mittlerweile Vertriebsbüros in den Freihandelszonen der VAE unterhalten. Das BMEIA warnt Mobility-Manager in Unternehmen, Flugpläne kontinuierlich zu überwachen und Mitarbeiter über die Auslandsservice-App des Ministeriums erreichbar zu halten, da Fluggesellschaften kurzfristig Umleitungen über Doha oder Istanbul einrichten könnten. Reisende werden zudem aufgefordert, ihre Schengen-Wiedereinreisedokumente zu überprüfen, da Überschreitungen der Aufenthaltsdauer im Golf die Berechnung der 90/180-Tage-Regel für die nächste Reise ungültig machen können.
Der Hinweis erinnert Inhaber österreichischer Aufenthaltstitel daran, auch bei kurzen Reisen die physischen BRP-Karten mitzuführen: Emiratische Einwanderungsbehörden verlangen zunehmend einen Nachweis des Rückkehrrechts beim Boarding von Flügen in die EU, digitale Kopien auf dem Handy werden abgelehnt. Logistikunternehmen wird empfohlen, zusätzliche Pufferzeiten in Lieferketten einzubauen, die den Hafen Jebel Ali nutzen, da verstärkte Kontrollen im Zusammenhang mit regionalen Sanktionsregimen die Abfertigungszeiten verlängert haben.
Abschließend listet das Ministerium Notfallnummern für Touristen auf, darunter die Dubai Polizei (999) und die Hotline der Abu Dhabi Tourist Police, und betont, dass österreichische Staatsangehörige im Falle einer Festnahme auf sofortigen konsularischen Beistand bestehen sollten. Unternehmen mit entsandten Mitarbeitern in den VAE werden aufgefordert, das neue Datum der Reisehinweise innerhalb von 48 Stunden in ihren Duty-of-Care-Protokollen zu vermerken.