
Daten, die der Tageszeitung *Rzeczpospolita* vorliegen und von Money.pl berichtet wurden, zeigen, dass Präsident Karol Nawrocki seit dem 1. Januar nur 25 Personen die Staatsbürgerschaft gewährt hat, während 18 weitere Anträge abgelehnt wurden. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres profitierten über 2.200 Menschen von präsidialen Erlassen.
Regierungsvertreter bestätigten, dass das Innenministerium und die Präsidialkanzlei einen Gesetzentwurf ausarbeiten, der die Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung auf acht Jahre verlängert, einen Staatsbürgerkundetest einführt und eine steuerliche Ansässigkeit in Polen voraussetzt. Ein im Januar gescheiterter Oppositionsvorschlag sah eine Frist von zehn Jahren sowie ein Führungszeugnis aus dem Herkunftsland vor; der kommende Regierungsentwurf wird voraussichtlich auf Zustimmung des Präsidenten stoßen.
Polen verfolgt ein zweigleisiges Verfahren: Die Einbürgerung auf Woiwodschaftsebene für langjährige Bewohner (etwa 16.600 erfolgreiche Fälle im Jahr 2024) und die diskretionäre präsidiale Vergabe außerhalb des Verwaltungsrechts. Der drastische Rückgang der präsidialen Genehmigungen deutet auf eine politische Wende hin, die strengere Kriterien und eine intensivere Prüfung der Integration und Sicherheitslage der Antragsteller vorsieht.
Unternehmen, die Führungskräfte bei der Einbürgerung unterstützen – oft zur Erleichterung der Schengen-Mobilität – sollten sich auf längere Bearbeitungszeiten und umfangreichere Dokumentationsanforderungen einstellen. Migrationsberater empfehlen, laufende Verfahren zu beschleunigen, bevor das neue Gesetz noch in diesem Jahr eingebracht wird.
Interessengruppen warnen, dass die Verschärfung der Regeln hochqualifizierte Migranten abschrecken könnte, gerade in einer Zeit, in der Polen mit demografischen Herausforderungen und Fachkräftemangel in IT, Ingenieurwesen und Gesundheitswesen konfrontiert ist.
Regierungsvertreter bestätigten, dass das Innenministerium und die Präsidialkanzlei einen Gesetzentwurf ausarbeiten, der die Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung auf acht Jahre verlängert, einen Staatsbürgerkundetest einführt und eine steuerliche Ansässigkeit in Polen voraussetzt. Ein im Januar gescheiterter Oppositionsvorschlag sah eine Frist von zehn Jahren sowie ein Führungszeugnis aus dem Herkunftsland vor; der kommende Regierungsentwurf wird voraussichtlich auf Zustimmung des Präsidenten stoßen.
Polen verfolgt ein zweigleisiges Verfahren: Die Einbürgerung auf Woiwodschaftsebene für langjährige Bewohner (etwa 16.600 erfolgreiche Fälle im Jahr 2024) und die diskretionäre präsidiale Vergabe außerhalb des Verwaltungsrechts. Der drastische Rückgang der präsidialen Genehmigungen deutet auf eine politische Wende hin, die strengere Kriterien und eine intensivere Prüfung der Integration und Sicherheitslage der Antragsteller vorsieht.
Unternehmen, die Führungskräfte bei der Einbürgerung unterstützen – oft zur Erleichterung der Schengen-Mobilität – sollten sich auf längere Bearbeitungszeiten und umfangreichere Dokumentationsanforderungen einstellen. Migrationsberater empfehlen, laufende Verfahren zu beschleunigen, bevor das neue Gesetz noch in diesem Jahr eingebracht wird.
Interessengruppen warnen, dass die Verschärfung der Regeln hochqualifizierte Migranten abschrecken könnte, gerade in einer Zeit, in der Polen mit demografischen Herausforderungen und Fachkräftemangel in IT, Ingenieurwesen und Gesundheitswesen konfrontiert ist.
Quelle: Money.pl / Rzeczpospolita