
Die Grenzschutz-Einheit Śląsk in Polen führte am 13. Februar eine der größten Arbeitseinsatzkontrollen des Jahres durch und stürmte eine Produktionsstätte nahe Nysa in der Woiwodschaft Oppeln. Aufgrund eines routinemäßigen Inspektionstips entdeckten die Beamten 32 philippinische und sechs kolumbianische Staatsangehörige, die an der Montagelinie ohne die erforderlichen Arbeitserlaubnisse oder Aufenthaltsrechte beschäftigt waren.
Laut Mitteilung des Grenzschutzes waren die Migranten von einer Personalagentur entsandt worden, die es versäumt hatte, auch nur die grundlegendsten Genehmigungen einzuholen. 37 der Arbeiter erhielten bereits Rückkehrbescheide sowie ein zwölfmonatiges Wiedereinreiseverbot für den Schengen-Raum. Vier Kolumbianer, denen eine unerlaubte Grenzüberquerung vorgeworfen wird, sehen sich nun strafrechtlichen Ermittlungen gemäß Artikel 264 §2 des polnischen Strafgesetzbuchs gegenüber.
Gegen die Personalagentur und deren lokalen Subunternehmer wurden separate Ermittlungen eingeleitet. Die am 9. Februar sichergestellten Unterlagen sollen klären, ob es sich um Fahrlässigkeit oder ein bewusstes System zur Bereitstellung illegaler Arbeitskräfte handelt. Ab 2025 können Bußgelder für illegale Beschäftigung bis zu 50.000 PLN (ca. 11.700 €) pro Arbeitnehmer betragen, nachdem die Haftung von Unternehmen verschärft wurde.
Die Razzia unterstreicht Polens verschärften Fokus auf Compliance seit der Abschaffung der Arbeitsmarktprüfung im Juni letzten Jahres. Während die Bearbeitungszeiten für legale Einstellungen sich verbessert haben, kompensieren die Behörden dies durch verstärkte Vor-Ort-Kontrollen und höhere Strafen. Multinationale Unternehmen, die Outsourcing-Ketten nutzen, werden aufgefordert, ihre Lieferantenprüfungen zu intensivieren, da „Ich habe sie über eine Agentur eingestellt“ nicht mehr als Entschuldigung gilt.
Für ausländische Arbeitnehmer, die sich bereits in Polen aufhalten, ist der Fall eine deutliche Warnung: Verstöße gegen den Aufenthaltsstatus führen automatisch zu Rückkehrbescheiden und Schengen-Sperren. Unternehmen sollten sicherstellen, dass jeder Drittstaatsangehörige über eine gültige polnische Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnis verfügt – unabhängig davon, welcher Vermittler den Vertrag ausgestellt hat.
Laut Mitteilung des Grenzschutzes waren die Migranten von einer Personalagentur entsandt worden, die es versäumt hatte, auch nur die grundlegendsten Genehmigungen einzuholen. 37 der Arbeiter erhielten bereits Rückkehrbescheide sowie ein zwölfmonatiges Wiedereinreiseverbot für den Schengen-Raum. Vier Kolumbianer, denen eine unerlaubte Grenzüberquerung vorgeworfen wird, sehen sich nun strafrechtlichen Ermittlungen gemäß Artikel 264 §2 des polnischen Strafgesetzbuchs gegenüber.
Gegen die Personalagentur und deren lokalen Subunternehmer wurden separate Ermittlungen eingeleitet. Die am 9. Februar sichergestellten Unterlagen sollen klären, ob es sich um Fahrlässigkeit oder ein bewusstes System zur Bereitstellung illegaler Arbeitskräfte handelt. Ab 2025 können Bußgelder für illegale Beschäftigung bis zu 50.000 PLN (ca. 11.700 €) pro Arbeitnehmer betragen, nachdem die Haftung von Unternehmen verschärft wurde.
Die Razzia unterstreicht Polens verschärften Fokus auf Compliance seit der Abschaffung der Arbeitsmarktprüfung im Juni letzten Jahres. Während die Bearbeitungszeiten für legale Einstellungen sich verbessert haben, kompensieren die Behörden dies durch verstärkte Vor-Ort-Kontrollen und höhere Strafen. Multinationale Unternehmen, die Outsourcing-Ketten nutzen, werden aufgefordert, ihre Lieferantenprüfungen zu intensivieren, da „Ich habe sie über eine Agentur eingestellt“ nicht mehr als Entschuldigung gilt.
Für ausländische Arbeitnehmer, die sich bereits in Polen aufhalten, ist der Fall eine deutliche Warnung: Verstöße gegen den Aufenthaltsstatus führen automatisch zu Rückkehrbescheiden und Schengen-Sperren. Unternehmen sollten sicherstellen, dass jeder Drittstaatsangehörige über eine gültige polnische Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnis verfügt – unabhängig davon, welcher Vermittler den Vertrag ausgestellt hat.
Quelle: TVS (Katowice)
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