
Bei einer der bisher größten eintägigen Durchsetzungsaktionen in diesem Jahr stürmten Beamte der Einheit Śląsk (Schlesien) der polnischen Grenzpolizei eine Produktionsstätte in der Nähe von Nysa in der Woiwodschaft Oppeln. Dabei wurden 32 philippinische und sechs kolumbianische Staatsangehörige festgenommen, die ohne die erforderlichen Genehmigungen arbeiteten (tvs.pl). Laut Bericht der Behörde wurden die Arbeiter von einer Arbeitsagentur vermittelt, die es versäumt hatte, Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltstitel zu beschaffen, offenbar in der Annahme, dass das beauftragte Unternehmen den legalen Status der Beschäftigten nicht überprüfen würde.
37 der Migranten erhielten bereits Rückkehrbescheide mit einer Frist von 30 Tagen zur Ausreise aus Polen sowie einem einjährigen Wiedereinreiseverbot für den gesamten Schengen-Raum. Vier kolumbianische Staatsangehörige sehen sich zudem mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert, da sie sich „durch Täuschung“ Zugang zu Polen verschafft haben, was gemäß Artikel 264 §2 des polnischen Strafgesetzbuchs eine Straftat darstellt (tvs.pl). Die Grenzpolizei hat außerdem Ermittlungen gegen die Personalagentur und deren Subunternehmer eingeleitet, um festzustellen, ob der Verstoß auf grober Fahrlässigkeit oder einem vorsätzlichen Vorgehen beruht.
Die Razzia verdeutlicht den zunehmenden Druck auf polnische Arbeitgeber, da die Regierung die Kontrolle über Zeitarbeitsketten verschärft. Seit dem 1. Juni 2025 sind in Polen vollständig digitale Anträge auf Arbeitserlaubnisse Pflicht, und der Arbeitsmarkttest wurde abgeschafft, was die legale Beschäftigung zwar erleichtert, aber auch transparenter macht. Statistiken der Grenzpolizei zeigen, dass allein in den ersten sechs Wochen des Jahres 2026 landesweit bereits über 300 Abschiebebescheide erlassen wurden, hauptsächlich wegen illegaler Beschäftigung und Überschreitung der Aufenthaltsdauer – ein deutliches Signal, dass Arbeitsplatzkontrollen weiterhin Priorität haben.
Für multinationale Unternehmen in Polen ist der Fall eine Mahnung, dass die Nutzung von Drittanbietern für Arbeitskräfte die Endnutzer nicht von der Verantwortung entbindet. Personal- und Mobilitätsmanager sollten Kopien von Aufenthaltstiteln anfordern und die Beschäftigten vor der Einstellung im staatlichen MOS-e-Portal überprüfen. Unterlassen sie dies, drohen Bußgelder von bis zu 30.000 PLN pro Arbeitnehmer, Reputationsschäden und in schweren Fällen die Aussetzung der Möglichkeit, ausländische Mitarbeiter zu beschäftigen.
37 der Migranten erhielten bereits Rückkehrbescheide mit einer Frist von 30 Tagen zur Ausreise aus Polen sowie einem einjährigen Wiedereinreiseverbot für den gesamten Schengen-Raum. Vier kolumbianische Staatsangehörige sehen sich zudem mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert, da sie sich „durch Täuschung“ Zugang zu Polen verschafft haben, was gemäß Artikel 264 §2 des polnischen Strafgesetzbuchs eine Straftat darstellt (tvs.pl). Die Grenzpolizei hat außerdem Ermittlungen gegen die Personalagentur und deren Subunternehmer eingeleitet, um festzustellen, ob der Verstoß auf grober Fahrlässigkeit oder einem vorsätzlichen Vorgehen beruht.
Die Razzia verdeutlicht den zunehmenden Druck auf polnische Arbeitgeber, da die Regierung die Kontrolle über Zeitarbeitsketten verschärft. Seit dem 1. Juni 2025 sind in Polen vollständig digitale Anträge auf Arbeitserlaubnisse Pflicht, und der Arbeitsmarkttest wurde abgeschafft, was die legale Beschäftigung zwar erleichtert, aber auch transparenter macht. Statistiken der Grenzpolizei zeigen, dass allein in den ersten sechs Wochen des Jahres 2026 landesweit bereits über 300 Abschiebebescheide erlassen wurden, hauptsächlich wegen illegaler Beschäftigung und Überschreitung der Aufenthaltsdauer – ein deutliches Signal, dass Arbeitsplatzkontrollen weiterhin Priorität haben.
Für multinationale Unternehmen in Polen ist der Fall eine Mahnung, dass die Nutzung von Drittanbietern für Arbeitskräfte die Endnutzer nicht von der Verantwortung entbindet. Personal- und Mobilitätsmanager sollten Kopien von Aufenthaltstiteln anfordern und die Beschäftigten vor der Einstellung im staatlichen MOS-e-Portal überprüfen. Unterlassen sie dies, drohen Bußgelder von bis zu 30.000 PLN pro Arbeitnehmer, Reputationsschäden und in schweren Fällen die Aussetzung der Möglichkeit, ausländische Mitarbeiter zu beschäftigen.
Quelle: TVS (Telewizja TVS)
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