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Polnische Grenzpolizei verhängt Bußgeld gegen Arbeitgeber in Opole nach Entdeckung von 38 ausländischen Arbeitern ohne Genehmigung

Feb. 13, 2026
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Polnische Grenzpolizei verhängt Bußgeld gegen Arbeitgeber in Opole nach Entdeckung von 38 ausländischen Arbeitern ohne Genehmigung
Die Grenzschutz-Einheit Śląsk (Schlesien) in Polen richtet erneut ihr Augenmerk auf den boomenden Bereich der Zeitarbeit. Bei einer Kontrolle am 11. Februar im Kreis Nysa entdeckten die Beamten 32 philippinische und sechs kolumbianische Staatsangehörige, die auf dem Fabrikgelände Bauteile montierten, obwohl keiner von ihnen über die erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für Drittstaatsangehörige verfügte.

Laut offizieller Mitteilung waren die Arbeiter von einer Zeitarbeitsagentur an das Werk „verliehen“ worden, die es versäumt hatte, die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitserlaubnisse zu beschaffen. Die Ermittler erließen daraufhin 37 Rückkehrbescheide, die den Migranten 30 Tage Zeit geben, den Schengen-Raum zu verlassen, sowie ein einjähriges Wiedereinreiseverbot auferlegen. Ein weiterer Fall ist noch anhängig.

Polnische Grenzpolizei verhängt Bußgeld gegen Arbeitgeber in Opole nach Entdeckung von 38 ausländischen Arbeitern ohne Genehmigung


Der Einsatz in Opole ist Teil einer landesweiten Kontrolloffensive: Seit dem 1. Januar hat der Schlesische Grenzschutz über 300 Abschiebungsentscheidungen getroffen. Arbeitgeber drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 30.000 PLN (ca. 6.900 EUR) pro illegal beschäftigtem Arbeitnehmer, während Agenturen den Verlust der Vermittlungserlaubnis riskieren.

Für Manager im Bereich globale Mobilität verdeutlicht der Fall zwei wiederkehrende Probleme in Polen: lange Bearbeitungszeiten für voivodschaftliche Arbeitserlaubnisse und einen florierenden Graumarkt für „Body-Leasing“. Unternehmen wird geraten, ihre Subunternehmer sorgfältig zu prüfen, Kopien aller Arbeitserlaubnisse vor Ort aufzubewahren und Zeit- und Anwesenheitsprotokolle zu kontrollieren. Unterlassen sie dies, drohen Produktionsstillstände, die Ungültigkeit von A1-Bescheinigungen für entsandte Arbeitnehmer und Reputationsschäden bei polnischen Arbeitsinspektoren.
Quelle: Straż Graniczna – Komenda Główna

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