
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat am 23. Februar 2026 ein 14-seitiges Rechtsupdate zum Schutzsektor veröffentlicht, das alle seit Jahresbeginn von Polen eingeführten Änderungen im Bereich Einwanderung, Asyl und Grenzmanagement zusammenfasst. Obwohl das Bulletin in erster Linie für humanitäre Partner gedacht ist, ist es für Teams im Bereich Unternehmensmobilität unverzichtbar geworden, da es hunderte Seiten polnischer Gesetzgebung in einer übersichtlichen Roadmap bündelt und wichtige Übergangsfristen hervorhebt.
Wesentliche Erkenntnisse sind unter anderem die Bestätigung, dass das Sondergesetz für Ukrainer am 5. März ausläuft, eine Übersicht darüber, wie Begünstigte in das allgemeine Ausländergesetz überführt werden, sowie der Hinweis, dass ab dem 1. Juli 2026 alle Anträge auf Aufenthaltserlaubnis über die neue digitale Plattform „Moduł Obsługi Spraw (MOS) 2.0“ eingereicht werden müssen. Der UNHCR warnt, dass nach dem Umstieg auf MOS eingereichte Papieranträge vollständig abgelehnt werden und Ausländer, die die digitale Einreichungsfrist verpassen, ihren legalen Aufenthaltsstatus verlieren können, was automatisch auch die Gültigkeit etwaiger Arbeitserlaubnisse aufhebt.
Zudem weist die Agentur auf eine deutliche Erhöhung der nationalen Visagebühren von 105 auf 200 Euro ab dem 1. März 2026 hin sowie auf strengere Dokumentationsanforderungen bei Familienzusammenführungen. Für Arbeitgeber fungiert das Bulletin als eine Art Compliance-Checkliste: Personalabteilungen sollten höhere Visakosten einplanen, Mitarbeiter im Umgang mit der MOS-Plattform schulen und längere Vorlaufzeiten für Familienumzüge berücksichtigen, da nun vollständige, apostillierte Personenstandsdokumente erforderlich sind.
Der UNHCR prognostiziert zudem kurzfristige Rückstaus, da die Woiwodschaftsämter alte Papierakten in die MOS-Warteschlange überführen; multinationale Unternehmen werden daher dringend gebeten, Verlängerungsanträge frühzeitig einzureichen – insbesondere für Schlüsselmitarbeiter, deren aktuelle Karten im dritten Quartal 2026 auslaufen.
Das Bulletin weist außerdem darauf hin, dass Polen die temporären Grenzkontrollen zu Deutschland und Litauen mindestens bis zum 4. April 2026 aufrechterhalten wird, was weiterhin zu stichprobenartigen Ausweiskontrollen führt, die den Straßenverkehr und Pendlerverkehr verlangsamen. Grenzüberschreitende Vertriebsteams sollten mögliche Verzögerungen in ihre Reiseplanung einbeziehen und Nachweise über den Reisezweck mitführen.
Die Updates des UNHCR werden auf dem Operational Data Portal veröffentlicht, und Mobilitätsfachleute werden dazu ermutigt, die Seite regelmäßig zu verfolgen: Weitere Blitzmeldungen sind nach dem Auslaufen des Sondergesetzes Anfang März angekündigt.
Wesentliche Erkenntnisse sind unter anderem die Bestätigung, dass das Sondergesetz für Ukrainer am 5. März ausläuft, eine Übersicht darüber, wie Begünstigte in das allgemeine Ausländergesetz überführt werden, sowie der Hinweis, dass ab dem 1. Juli 2026 alle Anträge auf Aufenthaltserlaubnis über die neue digitale Plattform „Moduł Obsługi Spraw (MOS) 2.0“ eingereicht werden müssen. Der UNHCR warnt, dass nach dem Umstieg auf MOS eingereichte Papieranträge vollständig abgelehnt werden und Ausländer, die die digitale Einreichungsfrist verpassen, ihren legalen Aufenthaltsstatus verlieren können, was automatisch auch die Gültigkeit etwaiger Arbeitserlaubnisse aufhebt.
Zudem weist die Agentur auf eine deutliche Erhöhung der nationalen Visagebühren von 105 auf 200 Euro ab dem 1. März 2026 hin sowie auf strengere Dokumentationsanforderungen bei Familienzusammenführungen. Für Arbeitgeber fungiert das Bulletin als eine Art Compliance-Checkliste: Personalabteilungen sollten höhere Visakosten einplanen, Mitarbeiter im Umgang mit der MOS-Plattform schulen und längere Vorlaufzeiten für Familienumzüge berücksichtigen, da nun vollständige, apostillierte Personenstandsdokumente erforderlich sind.
Der UNHCR prognostiziert zudem kurzfristige Rückstaus, da die Woiwodschaftsämter alte Papierakten in die MOS-Warteschlange überführen; multinationale Unternehmen werden daher dringend gebeten, Verlängerungsanträge frühzeitig einzureichen – insbesondere für Schlüsselmitarbeiter, deren aktuelle Karten im dritten Quartal 2026 auslaufen.
Das Bulletin weist außerdem darauf hin, dass Polen die temporären Grenzkontrollen zu Deutschland und Litauen mindestens bis zum 4. April 2026 aufrechterhalten wird, was weiterhin zu stichprobenartigen Ausweiskontrollen führt, die den Straßenverkehr und Pendlerverkehr verlangsamen. Grenzüberschreitende Vertriebsteams sollten mögliche Verzögerungen in ihre Reiseplanung einbeziehen und Nachweise über den Reisezweck mitführen.
Die Updates des UNHCR werden auf dem Operational Data Portal veröffentlicht, und Mobilitätsfachleute werden dazu ermutigt, die Seite regelmäßig zu verfolgen: Weitere Blitzmeldungen sind nach dem Auslaufen des Sondergesetzes Anfang März angekündigt.
Quelle: UNHCR Operational Data Portal
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