
Nach fast vier Jahren fährt Polen die außergewöhnlichen Maßnahmen zurück, die es zu Beginn der russischen Invasion in der Ukraine 2022 eingeführt hatte. Am 23. Februar 2026 bestätigte die Präsidialkanzlei, dass Präsident Karol Nawrocki ein Gesetz unterzeichnet hat, das das „Sondergesetz zur Unterstützung der Bürger der Ukraine“ von 2022 aufhebt und das Ausländergesetz ändert. Mit dem Auslaufen des Sondergesetzes am 5. März 2026 bleiben Ukrainer zwar weiterhin unter der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz, doch die großzügigen, nur in Polen geltenden Privilegien, die nahezu reibungslosen Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen und Bildung ermöglichten, entfallen.
Das neue Gesetz verlängert das Aufenthaltsrecht bis zum 4. März 2027 und garantiert den Zugang zum vorübergehenden Schutz, macht diesen jedoch an die Registrierung im polnischen PESEL-Bevölkerungsregister innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft gebunden. Flüchtlinge, die sich nicht registrieren, gelten als auf den Schutz verzichtet – eine Maßnahme, die sogenanntes „Doppelleistungen“-Beziehen in verschiedenen EU-Staaten eindämmen soll. Die Gesundheitsleistungen entsprechen denen nicht versicherter polnischer Staatsbürger, mit Ausnahmen für Kinder, Schwangere und Gewaltopfer.
Besondere Bildungszuschüsse und vereinfachte Regeln für die Einstellung interkultureller Klassenassistenten laufen zum Ende des laufenden Schuljahres aus, während die bevorzugten Bedingungen für die Unternehmensgründung auf Augenhöhe mit polnischen Staatsbürgern komplett gestrichen werden. Warschau argumentiert, die Änderungen schafften „ein einheitliches System für alle Ausländer“ und schützten den heimischen Arbeitsmarkt, zumal die Arbeitslosenquote auf 5,7 % gestiegen ist.
Wirtschaftsverbände begrüßen grundsätzlich den Schritt zu einem einheitlichen Rahmen, warnen jedoch, dass Arbeitgeber mit höheren Compliance-Kosten rechnen müssen – insbesondere, da bisher ausgenommene Meldeverfahren für die Arbeit nun durch vollständige Arbeitserlaubnisanträge ersetzt werden müssen. Für Mobility-Manager ist die Botschaft klar: Ukrainische Entsandte, die sich bereits in Polen aufhalten, behalten ihr Aufenthaltsrecht, doch jeder Arbeitgeber- oder Rollenwechsel nach dem 5. März löst das reguläre polnische Arbeitserlaubnisverfahren aus, inklusive Arbeitsmarkttest in einigen Woiwodschaften. Unternehmen sollten ihre ukrainischen Talentpools überprüfen, sicherstellen, dass PESEL-Nummern vorliegen, und bereit sein, Arbeitsverträge vor Ablauf der Übergangsfrist anzupassen.
Die Kehrtwende im Gesetz sendet auch ein regionales Signal: Nachbarstaaten wie die Slowakei und Rumänien haben angedeutet, Polens Beispiel zu folgen und nationale Sonderregelungen durch den EU-Standard zu ersetzen – eine Verschärfung eines Flickenteppichs, auf den viele Personalvermittler bisher gesetzt hatten. Mobility-Teams sollten sich daher auf eine schnellere Angleichung der Regeln und weniger nationale Ausnahmen in Mittelosteuropa im Jahr 2026 einstellen.
Das neue Gesetz verlängert das Aufenthaltsrecht bis zum 4. März 2027 und garantiert den Zugang zum vorübergehenden Schutz, macht diesen jedoch an die Registrierung im polnischen PESEL-Bevölkerungsregister innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft gebunden. Flüchtlinge, die sich nicht registrieren, gelten als auf den Schutz verzichtet – eine Maßnahme, die sogenanntes „Doppelleistungen“-Beziehen in verschiedenen EU-Staaten eindämmen soll. Die Gesundheitsleistungen entsprechen denen nicht versicherter polnischer Staatsbürger, mit Ausnahmen für Kinder, Schwangere und Gewaltopfer.
Besondere Bildungszuschüsse und vereinfachte Regeln für die Einstellung interkultureller Klassenassistenten laufen zum Ende des laufenden Schuljahres aus, während die bevorzugten Bedingungen für die Unternehmensgründung auf Augenhöhe mit polnischen Staatsbürgern komplett gestrichen werden. Warschau argumentiert, die Änderungen schafften „ein einheitliches System für alle Ausländer“ und schützten den heimischen Arbeitsmarkt, zumal die Arbeitslosenquote auf 5,7 % gestiegen ist.
Wirtschaftsverbände begrüßen grundsätzlich den Schritt zu einem einheitlichen Rahmen, warnen jedoch, dass Arbeitgeber mit höheren Compliance-Kosten rechnen müssen – insbesondere, da bisher ausgenommene Meldeverfahren für die Arbeit nun durch vollständige Arbeitserlaubnisanträge ersetzt werden müssen. Für Mobility-Manager ist die Botschaft klar: Ukrainische Entsandte, die sich bereits in Polen aufhalten, behalten ihr Aufenthaltsrecht, doch jeder Arbeitgeber- oder Rollenwechsel nach dem 5. März löst das reguläre polnische Arbeitserlaubnisverfahren aus, inklusive Arbeitsmarkttest in einigen Woiwodschaften. Unternehmen sollten ihre ukrainischen Talentpools überprüfen, sicherstellen, dass PESEL-Nummern vorliegen, und bereit sein, Arbeitsverträge vor Ablauf der Übergangsfrist anzupassen.
Die Kehrtwende im Gesetz sendet auch ein regionales Signal: Nachbarstaaten wie die Slowakei und Rumänien haben angedeutet, Polens Beispiel zu folgen und nationale Sonderregelungen durch den EU-Standard zu ersetzen – eine Verschärfung eines Flickenteppichs, auf den viele Personalvermittler bisher gesetzt hatten. Mobility-Teams sollten sich daher auf eine schnellere Angleichung der Regeln und weniger nationale Ausnahmen in Mittelosteuropa im Jahr 2026 einstellen.
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