
Das Ministerium für Humanressourcen und Emiratisierung (MoHRE) hat stillschweigend die Anforderungen für Tausende von ausländischen Unternehmern geändert, die ihren Aufenthaltsstatus an eine Firmenlizenz knüpfen. Ein am 25. Februar veröffentlichter Leitfaden legt fest, welche Nachweise Antragsteller nun bei der Verlängerung eines dreijährigen Investoren- oder Partner-Visums vorlegen müssen.
Nach dem neuen Regelwerk muss jeder Gesellschafter ein Mindeststammkapital von 48.000 AED nachweisen, in den sechs Monaten vor der Verlängerung ein durchschnittliches Firmenbankguthaben von mindestens 50.000 AED halten und eine kontinuierliche Geschäftstätigkeit belegen. Ein gültiger Ejari-Mietvertrag auf den Firmennamen – nicht mehr ein Home-Office-Vertrag – ist verpflichtend, und sowohl die Handelslizenz als auch die Firmengrundkarte müssen jeweils mindestens 60 Tage gültig sein.
Behörden erklären, dass diese Maßnahmen darauf abzielen, sogenannte „Briefkastenfirmen“ zu eliminieren, die nur zur Erlangung eines Aufenthaltsstatus existieren – ein Phänomen, das seit der selektiveren Vergabe des 10-Jahres-Golden-Visums zugenommen hat. Bei Nichteinhaltung droht die sofortige Visumsstreichung, was Betroffene zwingt, auf Arbeitsvisa umzusteigen oder Ausreise- und Wiedereinreiseverfahren zu durchlaufen, die die Geschäftskontinuität stören.
Dienstleister im Unternehmensbereich raten Kunden, deren Verlängerungen erst 2026 anstehen, jetzt schon mit der Zusammenstellung der neuen Unterlagen zu beginnen, da Bankauszugsanforderungen und Ejari-Korrekturen nicht kurzfristig erledigt werden können. Auch Anwälte erwarten Auswirkungen auf Freihandelszonen-Unternehmen, die auf virtuelle Büros setzen, und prognostizieren eine Welle von Umzügen zu Flexi-Desks und Serviced Offices, die den „physischen Präsenz“-Test erfüllen.
Für multinationale HR-Teams ist die Botschaft klar: Ausländische Manager mit Investoren- oder Partner-Visum müssen ihre Gesellschafterlisten und Bankunterlagen rechtzeitig vor der Verlängerung prüfen, um Lücken zu vermeiden, die Familien-Sponsorships, Führerscheine und Emirates-ID-Verlängerungen ungültig machen könnten.
Nach dem neuen Regelwerk muss jeder Gesellschafter ein Mindeststammkapital von 48.000 AED nachweisen, in den sechs Monaten vor der Verlängerung ein durchschnittliches Firmenbankguthaben von mindestens 50.000 AED halten und eine kontinuierliche Geschäftstätigkeit belegen. Ein gültiger Ejari-Mietvertrag auf den Firmennamen – nicht mehr ein Home-Office-Vertrag – ist verpflichtend, und sowohl die Handelslizenz als auch die Firmengrundkarte müssen jeweils mindestens 60 Tage gültig sein.
Behörden erklären, dass diese Maßnahmen darauf abzielen, sogenannte „Briefkastenfirmen“ zu eliminieren, die nur zur Erlangung eines Aufenthaltsstatus existieren – ein Phänomen, das seit der selektiveren Vergabe des 10-Jahres-Golden-Visums zugenommen hat. Bei Nichteinhaltung droht die sofortige Visumsstreichung, was Betroffene zwingt, auf Arbeitsvisa umzusteigen oder Ausreise- und Wiedereinreiseverfahren zu durchlaufen, die die Geschäftskontinuität stören.
Dienstleister im Unternehmensbereich raten Kunden, deren Verlängerungen erst 2026 anstehen, jetzt schon mit der Zusammenstellung der neuen Unterlagen zu beginnen, da Bankauszugsanforderungen und Ejari-Korrekturen nicht kurzfristig erledigt werden können. Auch Anwälte erwarten Auswirkungen auf Freihandelszonen-Unternehmen, die auf virtuelle Büros setzen, und prognostizieren eine Welle von Umzügen zu Flexi-Desks und Serviced Offices, die den „physischen Präsenz“-Test erfüllen.
Für multinationale HR-Teams ist die Botschaft klar: Ausländische Manager mit Investoren- oder Partner-Visum müssen ihre Gesellschafterlisten und Bankunterlagen rechtzeitig vor der Verlängerung prüfen, um Lücken zu vermeiden, die Familien-Sponsorships, Führerscheine und Emirates-ID-Verlängerungen ungültig machen könnten.
Quelle: GFLO Consultancy
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