
Die in Dubai ansässige Kanzlei Mio & Partners veröffentlichte am 24. Februar 2026 eine ausführliche Analyse darüber, wie Ausländer, die aus den VAE ausgewiesen wurden, eine Wiedereinreise gemäß dem Bundesdekret-Gesetz Nr. 29 von 2021 beantragen können. Der Artikel unterscheidet zwischen administrativen, gerichtlichen und sicherheitsbedingten Abschiebungen und beschreibt jeweils eigene Berufungsverfahren und erforderliche Unterlagen. Wichtige Punkte sind die Notwendigkeit einer Sondergenehmigung der Bundesbehörde für Identität, Staatsbürgerschaft, Zoll und Hafensicherheit (ICP) sowie in vielen Fällen eine parallele Freigabe durch die zuständige Generaldirektion für Aufenthalt und Ausländerangelegenheiten (GDRFA) des jeweiligen Emirats. Antragsteller müssen Kopien des Reisepasses, Daten früherer Visa oder Emirates ID, Nachweise über beglichene Bußgelder sowie einen überzeugenden Rückkehrgrund vorlegen, etwa einen neuen Arbeitsvertrag oder Familienzusammenführung. Zudem warnt der Beitrag davor, dass eine Abschiebung aus den VAE de facto ein Reiseverbot in anderen GCC-Staaten auslösen kann, da Sicherheitsdatenbanken geteilt werden – ein wichtiger Aspekt für regionale Mobilitätsplaner. Häufige Missverständnisse werden aufgeklärt, etwa die Annahme, dass eine Wartezeit von einem Jahr automatisch ein Einreiseverbot aufhebt oder dass Anwälte „sofortige“ Aufhebungsbescheide erwirken können. Für multinationale Arbeitgeber ist die Anleitung eine wichtige Erinnerung an die Einhaltung der Vorschriften. Unternehmen, die ehemalige VAE-Residenten wiedereinstellen oder Mitarbeiter mit früheren Überziehungen rotieren, müssen zusätzliche Vorlaufzeiten – oft mehrere Monate – für Anträge auf Aufhebung des Einreiseverbots einplanen. Andernfalls drohen Verzögerungen bei Projektplänen oder kurzfristige Ablehnungen von Einreisegenehmigungen. Da Überziehungsstrafen nun einheitlich bei 50 AED pro Tag liegen und Amnestieperioden selten sind, empfehlen Experten proaktive Statusprüfungen und frühzeitige juristische Beratung, um Reputations- und Betriebskosten durch Nicht-Einhaltung zu vermeiden.
Quelle: Mio & Partners – Insights