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Visumfreiheit zwischen EU und Brasilien tritt in Kraft – Brasilianer dürfen sich bis zu 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten

März 8, 2026
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Visumfreiheit zwischen EU und Brasilien tritt in Kraft – Brasilianer dürfen sich bis zu 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten
Brasilianische und europäische Reisende erwachten am 1. März 2026 zu einer wirklich grenzverändernden Nachricht: Das geänderte Abkommen über die visumfreie Kurzzeitaufenthaltsregelung zwischen der Europäischen Union und Brasilien ist nun vollständig in Kraft. Nach dem Austausch der Ratifizierungsurkunden wurde das Abkommen im Amtsblatt der EU veröffentlicht und sichert rechtlich das Recht von Inhabern regulärer Reisepässe, sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Partei visumfrei aufzuhalten.

Warum das wichtig ist. Bisher stützten sich brasilianische Touristen und Geschäftsreisende auf ein Flickwerk bilateraler Absprachen und konsularischer Praxis, um Schengen-Besuche zu rechtfertigen. Das neue Abkommen bietet ihnen nun eine einheitliche, völkerrechtlich verbindliche Garantie – ein Anliegen, für das interne Mobilitätsteams und Reiseverantwortliche seit Beginn der Verhandlungen 2018 intensiv geworben haben. Gleichzeitig sichert das Abkommen den EU-Bürgern den langjährigen visumfreien Zugang nach Brasilien, was für europäische Unternehmen mit Lateinamerika-Standorten eine wichtige Zusicherung darstellt.

Visumfreiheit zwischen EU und Brasilien tritt in Kraft – Brasilianer dürfen sich bis zu 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten


Praktische Auswirkungen. Die 90-Tage-in-180-Tage-Regel wird nun an allen externen Schengen-Grenzen einheitlich angewandt. Brasilianische Vielreisende, die ihre Zeit zwischen São Paulo und europäischen Hauptquartieren aufteilen, müssen ihre kumulierten Aufenthaltszeiten sorgfältiger überwachen; Überschreitungen können Einreiseverbote von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen. Anbieter von Reisesoftware haben bereits reagiert und automatisierte brasilianisch-portugiesische Schnittstellen in Schengen-Tagesrechner integriert. Für in der EU ansässige Unternehmen entfällt die Notwendigkeit, bei kurzfristigen Einsätzen in Rio de Janeiro oder Manaus Einreisevisa für brasilianische Mitarbeiter einzuplanen.

Ausblick. ETIAS – die elektronische Reisegenehmigung Europas – bleibt für 2026 im Zeitplan, was bedeutet, dass Brasilianer weiterhin eine kostengünstige Online-Vorabprüfung vor dem Flug in den Schengen-Raum absolvieren müssen. Brasilianische Behörden betonen, dass das Inkrafttreten des Abkommens ihre Argumentation stärkt, dass Gegenseitigkeit und nicht einseitige Liberalisierung der schnellste Weg zu echter Mobilität für Bürger ist.

Praxisbeispiel. Die portugiesische Energiegruppe EDP, die Ingenieure zwischen Lissabon und ihren Wasserkraftwerken in Paraná rotieren lässt, berichtete lokalen Medien, dass sie nun vierteljährlich einmonatige Rotationseinsätze planen kann, ohne befürchten zu müssen, dass Mitarbeitern wegen Überschreitung der Aufenthaltsdauer die Einreise verweigert wird. Diese Flexibilität senke die Projektkosten nach Angaben der Manager um etwa acht Prozent pro Jahr.
Quelle: Schengen Travel News

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