
In einem wegweisenden Beschluss vom 4. März 2026 hat das U.S. Court of International Trade (CIT) das Customs and Border Protection (CBP) angewiesen, alle noch nicht abgeschlossenen Einfuhrzollanmeldungen „unabhängig von“ den im Jahr 2025 unter der Trump-Administration verhängten Zöllen nach dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) abzuwickeln. Die Anordnung verlangt zudem, alle Einträge, deren Abwicklung noch nicht endgültig ist, neu zu bearbeiten und die strittigen Zölle inklusive Zinsen zurückzuerstatten. Es geht um mehr als 142 Milliarden US-Dollar an Zöllen. Die Entscheidung folgt auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 20. Februar, das feststellte, dass der Präsident seine gesetzliche Befugnis überschritten hat, als er IEEPA für flächendeckende Zollerhebungen nutzte. Importeuren haben bereits über 2.000 Klagen beim CIT eingereicht, um ihre Rückerstattungsansprüche zu sichern. Die Erklärung des CBP vor Gericht beschreibt einen Prozess im Automated Commercial Environment (ACE): Importeure laden Eintragslisten hoch, ACE berechnet die Zölle neu, und das Finanzministerium veranlasst ACH-Rückerstattungen – ein Verfahren, das CBP zufolge mindestens 45 Tage zur Einrichtung und mehrere Monate zur Abwicklung von 70 Millionen berechtigten Einträgen benötigt. Am 6. März setzte das CIT seine eigene Anordnung teilweise außer Vollzug „soweit sie sofortige Umsetzung verlangt“, bis weitere Beratungen stattfinden. Dennoch sollten Compliance-Teams im Handel damit beginnen, Eintragsdaten zu konsolidieren, den Zugang zum ACE-Portal sicherzustellen und die ACH-Rückerstattungsregistrierung zu überprüfen. Auswirkungen auf Unternehmen: Die Budgets für Lieferketten im Jahr 2026 könnten unerwartete Zollrückflüsse verzeichnen, doch Unternehmen müssen Zinseinnahmen und mögliche Berufungen der Regierung einkalkulieren. Logistikmanager sollten zudem auf mögliche Vergeltungsmaßnahmen von Handelspartnern achten. Praktische Checkliste: • Eintragsdaten herunterladen und IEEPA-Zeilen zuordnen. • Proteste möglichst nahe an der 180-Tage-Frist einreichen, bis die Rückerstattungsmodalitäten geklärt sind. • Landekostenmodelle und Cashflow-Prognosen anpassen, um mögliche Rückerstattungen zu berücksichtigen.
Quelle: Thompson Coburn LLP Trade Alert