
Das indische Einwanderungsbüro (BoI) hat die Person of Indian Origin (PIO)-Karte offiziell als gültiges Reisedokument eingestellt, wie aus einem am 5. März veröffentlichten Richtlinienbrief hervorgeht, der von Crown World Mobility zusammengefasst wurde. Grenzbeamte werden künftig keine Ein- oder Ausreise mit einer PIO-Karte mehr erlauben, auch nicht in Verbindung mit einem entsprechenden ausländischen Reisepass. Inhaber müssen entweder auf eine Overseas Citizen of India (OCI)-Karte umsteigen oder vor der Reise ein Einreisevisum beantragen. Laut BoI-Statistiken sind noch etwa 240.000 PIO-Karten im Umlauf, viele davon vor Einführung des OCI-Programms im Jahr 2005 ausgestellt. Die Regierung hatte mehrfach Fristen für die Umstellung verlängert, doch Sicherheitsbehörden argumentieren, dass das alte Dokument manipulationsanfällig ist und nicht mit den biometrischen e-Gates an den wichtigsten Flughäfen kompatibel ist. Die Umstellung auf eine OCI-Karte erfordert einen Online-Antrag (Formular Teil A & B), einen gültigen ausländischen Reisepass, zwei Fotos und die Original-PIO-Karte, gefolgt von der persönlichen Abgabe bei der nächstgelegenen indischen Vertretung oder dem FRRO. Die Bearbeitungsgebühren variieren je nach Zuständigkeit (275 USD in den USA, 223 GBP im Vereinigten Königreich), die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich vier bis sechs Wochen. Für globale Mobilitätsteams ist die Änderung dringend: Jeder Mitarbeiter oder Angehörige mit einer PIO-Karte wird von Fluggesellschaften im Rahmen des Advance Passenger Information Systems die Beförderung verweigert. Unternehmen sollten daher umgehend die Reisendenprofile prüfen und entweder eine beschleunigte OCI-Bearbeitung einplanen oder bei kurzfristiger Abreise ein Entry X-Visum organisieren. Angehörige, die in Indien leben und die Umstellung nicht vornehmen, müssen vor ihrer nächsten Auslandsreise über das e-FRRO-Portal ein neues Visum beantragen. Langfristig vereinfacht diese Maßnahme die Statushierarchie in Indien – OCI, visumpflichtiger Ausländer oder Staatsbürger – und erleichtert so die Automatisierung an den Grenzen sowie die KYC-Prüfungen bei Banken.
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