
Ein Bericht auf der Titelseite des Indian Express vom 10. März enthüllte, dass das Innenministerium (MHA) stillschweigend seine Richtlinien für Look Out Circulars (LOC) geändert hat. Demnach dürfen gesetzliche Behörden ohne kriminalpolizeiliche Ermittlungsbefugnisse – wie das National Company Law Tribunal (NCLT) oder die National Commission for Women – künftig nicht mehr direkt das Bureau of Immigration (BoI) auffordern, Reisende an Flughäfen festzuhalten. Alle derartigen Anfragen müssen nun über autorisierte Strafverfolgungsbehörden laufen. Das MHA-Rundschreiben, das letzten Monat an Polizeichefs und Geheimdienste verschickt, aber erst jetzt öffentlich bekannt wurde, definiert drei Standardmaßnahmen: „Festhalten und Ursprung informieren“, „Abreise verhindern und Ursprung informieren“ sowie „Siehe Bemerkungen für Maßnahmen“. Die offene Option „Siehe Bemerkungen“ darf von Geheimdiensteinheiten nur zu Anti-Terror-Zwecken genutzt werden.
Die Änderung folgt auf Kritik, dass die Flut an ad-hoc LOCs legitime Geschäftsreisen behindere; zu Beginn des Jahres 2026 waren fast 44.000 solcher Rundschreiben an Indiens Flughäfen aktiv. Für globale Mobilitätsmanager ist die Neuerung eine Erleichterung. Mitarbeiter oder Gastmanager, die in zivilrechtliche Handelsstreitigkeiten – etwa Insolvenzverfahren vor dem NCLT – verwickelt sind, werden künftig nicht mehr ohne polizeiliche Prüfung und strafrechtliche Grundlage plötzlich mit Reiseverboten belegt. Mobilitätsrichtlinien sollten nun eine BoI-Selbstprüfung vor Reisen von Schlüsselpersonal vorsehen, da die LOC-Datenbank nicht öffentlich ist und Löschanträge weiterhin von der ursprünglichen Behörde gestellt werden müssen.
Rechtsanwälte weisen zudem darauf hin, dass die überarbeiteten Regeln auch Ausreiseverfahren für Ausländer vereinfachen. Bisher konnten selbst Regulierungsbehörden ohne Polizeibefugnisse LOCs auslösen, was gelegentlich dazu führte, dass ausländische Mitarbeiter wegen kleinerer Steuer- oder Arbeitsrechtsstreitigkeiten am Boarding gehindert wurden. Künftig dürfen nur noch Ermittlungsbehörden oder Gerichte solche Maßnahmen einleiten, was das Reputationsrisiko für multinationale Unternehmen in Indien verringert.
Die Änderung folgt auf Kritik, dass die Flut an ad-hoc LOCs legitime Geschäftsreisen behindere; zu Beginn des Jahres 2026 waren fast 44.000 solcher Rundschreiben an Indiens Flughäfen aktiv. Für globale Mobilitätsmanager ist die Neuerung eine Erleichterung. Mitarbeiter oder Gastmanager, die in zivilrechtliche Handelsstreitigkeiten – etwa Insolvenzverfahren vor dem NCLT – verwickelt sind, werden künftig nicht mehr ohne polizeiliche Prüfung und strafrechtliche Grundlage plötzlich mit Reiseverboten belegt. Mobilitätsrichtlinien sollten nun eine BoI-Selbstprüfung vor Reisen von Schlüsselpersonal vorsehen, da die LOC-Datenbank nicht öffentlich ist und Löschanträge weiterhin von der ursprünglichen Behörde gestellt werden müssen.
Rechtsanwälte weisen zudem darauf hin, dass die überarbeiteten Regeln auch Ausreiseverfahren für Ausländer vereinfachen. Bisher konnten selbst Regulierungsbehörden ohne Polizeibefugnisse LOCs auslösen, was gelegentlich dazu führte, dass ausländische Mitarbeiter wegen kleinerer Steuer- oder Arbeitsrechtsstreitigkeiten am Boarding gehindert wurden. Künftig dürfen nur noch Ermittlungsbehörden oder Gerichte solche Maßnahmen einleiten, was das Reputationsrisiko für multinationale Unternehmen in Indien verringert.
Quelle: The Indian Express
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