
In einem Urteil mit weitreichenden Folgen für die Einwanderungskontrolle ordnete das Obergericht von Karnataka am 10. März die sofortige Freilassung von zwei nigerianischen Staatsangehörigen an, die wegen Drogenvorwürfen festgenommen worden waren. Das Gericht stellte fest, dass die Polizei es versäumt hatte, ihnen die Gründe der Festnahme in einer für sie verständlichen Sprache mitzuteilen – ein Verstoß gegen Artikel 22 der Verfassung. Richter M. Nagaprasanna betonte, dass die Schutzbestimmungen des Artikels 22 „personenbezogen und nicht staatsbürgerbezogen“ seien und gleichermaßen für Ausländer gelten. Gleichzeitig wies das Gericht an, die Männer an das regionale Ausländerregistrierungsbüro (FRRO) in Bengaluru zu übergeben, um Abschiebungsverfahren einzuleiten, da beide ihre Visa um mehrere Jahre überschritten hatten.
Die doppelte Anordnung unterstreicht eine wichtige Compliance-Botschaft: Verfahrensfehler bei der Festnahme heben die Einwanderungsverpflichtungen nicht auf. Für Compliance-Teams in Unternehmen ist das Urteil eine Erinnerung daran, dass ausländische Mitarbeiter, die wegen Straftaten festgehalten werden, die Festnahmedokumente in Englisch oder einer für sie verständlichen Sprache erhalten müssen. Unterlässt die Polizei dies, kann die Festnahme unwirksam sein, was Unternehmen im Falle einer Flucht des Betroffenen haftbar machen könnte. Gleichzeitig bleiben die Gültigkeit der Visa und die Strafen für Überziehungen bestehen, und die FRROs werden Überzieher nach der Freilassung zügig abschieben.
Einwanderungsanwälte gehen davon aus, dass das Urteil die Polizeibehörden landesweit dazu veranlassen könnte, die mehrsprachigen Vorlagen für Festnahmen von Ausländern zu überprüfen. Es bestätigt zudem die Vorrangstellung der FRRO bei Abschiebungen: Selbst wenn Strafgerichte Kaution gewähren oder Festnahmen aufheben, kann der Ausländer weiterhin in einem Abschiebezentrum festgehalten werden. Arbeitgeber sollten die Rechtsprechung aufmerksam verfolgen, da ähnliche Argumentationen bona-fide Expatriates vor unrechtmäßiger Inhaftierung in Arbeits- oder Zivilsachen schützen könnten.
Die doppelte Anordnung unterstreicht eine wichtige Compliance-Botschaft: Verfahrensfehler bei der Festnahme heben die Einwanderungsverpflichtungen nicht auf. Für Compliance-Teams in Unternehmen ist das Urteil eine Erinnerung daran, dass ausländische Mitarbeiter, die wegen Straftaten festgehalten werden, die Festnahmedokumente in Englisch oder einer für sie verständlichen Sprache erhalten müssen. Unterlässt die Polizei dies, kann die Festnahme unwirksam sein, was Unternehmen im Falle einer Flucht des Betroffenen haftbar machen könnte. Gleichzeitig bleiben die Gültigkeit der Visa und die Strafen für Überziehungen bestehen, und die FRROs werden Überzieher nach der Freilassung zügig abschieben.
Einwanderungsanwälte gehen davon aus, dass das Urteil die Polizeibehörden landesweit dazu veranlassen könnte, die mehrsprachigen Vorlagen für Festnahmen von Ausländern zu überprüfen. Es bestätigt zudem die Vorrangstellung der FRRO bei Abschiebungen: Selbst wenn Strafgerichte Kaution gewähren oder Festnahmen aufheben, kann der Ausländer weiterhin in einem Abschiebezentrum festgehalten werden. Arbeitgeber sollten die Rechtsprechung aufmerksam verfolgen, da ähnliche Argumentationen bona-fide Expatriates vor unrechtmäßiger Inhaftierung in Arbeits- oder Zivilsachen schützen könnten.
Quelle: Verdictum