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EU verabschiedet neues aggressives Abschiebewerkzeug, während Migrationspakt in die Endphase geht

März 30, 2026
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EU verabschiedet neues aggressives Abschiebewerkzeug, während Migrationspakt in die Endphase geht
Die Europäische Union machte am 29. März 2026 einen entscheidenden Schritt hin zu einer konsequenteren Durchsetzung, als die Europäische Kommission stillschweigend die ersten Durchführungsbestimmungen des Migrations- und Asylpakts veröffentlichte. In Brüssel erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die neuen Regeln würden den Mitgliedstaaten „die operativen Mittel geben, die uns 2015 fehlten.“ Das Paket – von EU-Beamten als „Abschiebungs-Werkzeugkasten“ bezeichnet – erlaubt gemeinsame Polizeirazzien, biometrische Echtzeitüberwachung und, am umstrittensten, die Auslagerung der Migrantengewahrsamnahme an sogenannte „Rückführungszentren“ in Drittstaaten in Afrika und dem Nahen Osten.

Obwohl die Maßnahmen EU-weit gelten, wird Belgien die Auswirkungen zuerst spüren. Brüssel beherbergt sowohl die Europäische Kommission als auch die neue Rückführungs-Koordinierungsplattform, die abgelehnte Asylbewerber mit verfügbaren Kapazitäten in den Rückführungszentren im Ausland abgleichen wird. Die belgische Innenministerin Annelies Verlinden bestätigte, dass die Fedasil-Aufnahmeeinrichtungen ab dem 15. April biometrische Daten an die Plattform weiterleiten werden, wobei die ersten Charterflüge „deutlich vor dem Sommeransturm“ erwartet werden.

Arbeitgeber, die auf kurzfristige oder asylabhängige Arbeitskräfte angewiesen sind – insbesondere in der Logistik rund um den Hafen von Antwerpen und den Flughafen Brüssel – werden dringend aufgefordert, ihre Belegschaft umgehend zu überprüfen. Auch Mobility-Manager in Unternehmen müssen sich auf eine deutliche Zunahme von Kontrollen vor Ort einstellen. Nach den neuen Regeln dürfen nationale Polizeikräfte private Wohnungen, Studentenwohnheime und sogar Arbeitsplätze betreten, wenn ein „begründeter Verdacht“ auf einen illegalen Migranten besteht. Rechtsexperten der Fragomen-Niederlassung in Brüssel warnen, dass Unternehmen, die Praktikanten oder Auftragnehmer mit Kurzzeitvisa beschäftigen, jederzeit bereit sein sollten, Kopien von Reisepässen, Einreisestempeln und belgischen Meldebescheinigungen vorzulegen.

EU verabschiedet neues aggressives Abschiebewerkzeug, während Migrationspakt in die Endphase geht


Die Bußgelder für die Ermöglichung eines illegalen Aufenthalts steigen auf 25.000 Euro pro Person, und wiederholte Verstöße können zu einer sechsmonatigen Betriebsschließung führen. Menschenrechtsorganisationen verurteilen den Plan als eine 1:1-Kopie der Trump-Ära in den USA. Eine Koalition von 88 NGOs unter Führung der in Brüssel ansässigen Plattform für internationale Zusammenarbeit mit undokumentierten Migranten (PICUM) richtete einen offenen Brief an die Kommission, in dem sie argumentieren, dass die Auslagerung der Haft Migranten effektiv ihrer EU-rechtlichen Schutzmechanismen beraube.

Investoren beobachten unterdessen Kenia und Niger – zwei der potenziellen Gastgeberländer für die Rückführungszentren – genau, um Hinweise auf politische Stabilität und Vertragsbedingungen zu erhalten. Für global mobile Mitarbeiter bedeutet dies vor allem eines: Unsicherheit. Belgische multinationale Unternehmen mit rotierenden Entsendungen aus besonders abgelehnten Herkunftsländern (insbesondere Afghanistan, Syrien, Eritrea und Somalia) müssen mit längeren Schengen-Visumsprüfungen und möglichem Druck zur „freiwilligen Rückkehr“ rechnen, falls Projekte die erlaubte Aufenthaltsdauer überschreiten. Risikomanagement-Teams raten Führungskräften, stets Nachweise über Aufenthaltszweck und Meldebescheinigungen mitzuführen – sowohl in Belgien als auch in Nachbarstaaten, die ähnliche Maßnahmen einführen könnten.

Der Pakt tritt offiziell am 12. Juni 2026 in Kraft, doch die Uhr für die Durchsetzung in Belgien tickt bereits – heute ist also der richtige Zeitpunkt, um Compliance-, Kommunikations- und Notfallpläne zu überprüfen.
Quelle: Associated Press

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