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Belgien startet letzte Tests des Ein- und Ausreisesystems am Flughafen Brüssel vor EU-weiter Einführung

März 25, 2026
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Belgien startet letzte Tests des Ein- und Ausreisesystems am Flughafen Brüssel vor EU-weiter Einführung
Das belgische Einwanderungsamt bestätigte, dass ab heute, dem 24. März 2026, die Polizei am Flughafen Brüssel umfassende Praxistests des EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES) durchführt – als Vorbereitung auf die verpflichtende Einführung am 10. April im gesamten Schengen-Raum. Dieser Schritt markiert die letzte Testphase für die biometrische Grenzmanagement-Plattform, die die herkömmlichen Passstempel durch Fingerabdruck- und Gesichtserkennungsscans für Reisende aus Drittstaaten ersetzt.

Laut parlamentarischen Informationen zu Beginn des Jahres hat die Regierung bereits zusätzliches Personal eingestellt und das Sommer-Spitzenzeiten-„Fast-Lane“-Konzept ausgeweitet, um Warteschlangen während der Umstellung zu minimieren. Reisende, die diese Woche ankommen, werden zufällig entweder zu den traditionellen Kontrollkabinen oder zu den neuen elektronischen Gates geleitet, damit die Bundespolizei die Abfertigungskapazitäten unter realen Bedingungen testen kann.

Belgien startet letzte Tests des Ein- und Ausreisesystems am Flughafen Brüssel vor EU-weiter Einführung


Erste Trockenläufe im vergangenen Herbst führten bei Nicht-EU-Passagieren zu Wartezeiten von bis zu drei Stunden, was Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber dazu veranlasste, sich für gestaffelte Einführungszeiträume und klarere Passagierinformationen einzusetzen. Für Mobilitätsmanager lautet die klare Empfehlung: Planen Sie mindestens 45 Minuten zusätzliche Pufferzeit bei Ankunfts- und Abflugzeiten für entsandte Mitarbeiter und Besuchsführungskräfte ohne EU- oder EWR-Pässe ein. Auch Crew-Rotationen könnten angepasst werden müssen, da sich die Transferzeiten auf dem Vorfeld verlängern könnten, wenn bei ankommenden Flügen viele biometrische Erfassungen noch ausstehen.

Nach der Inbetriebnahme berechnet das EES automatisch die erlaubte Aufenthaltsdauer (90/180-Tage-Regel) und sendet Überziehungswarnungen an alle Schengen-Staaten. Unternehmen müssen daher die Überwachung von Beratern, Technikern und rotierenden Mitarbeitern, die häufig kurze Dienstreisen nach Belgien und in Nachbarländer unternehmen, verschärfen. Ein verspätetes Verlassen des Schengen-Raums löst elektronische Warnungen aus, die zukünftige Visa- oder Arbeitserlaubnisanträge erschweren können.

Belgien ist eines von 29 teilnehmenden Ländern; das System wird von EU-LISA verwaltet. Die nationalen Behörden betonen, dass die Erkenntnisse aus dieser Woche in die endgültigen Standardarbeitsanweisungen einfließen, die am 4. April veröffentlicht werden. Damit bleibt den Fluggesellschaften und Reisemanagern nur ein knappes Zeitfenster, um Passagierinformationen vor der rechtsverbindlichen Umstellung zu aktualisieren.
Quelle: Belgian Chamber briefing & EU EES factsheet

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