
Bei einer hochbrisanten Abstimmung in Brüssel am 26. März hat das Europäische Parlament eine Verordnung verabschiedet, die es den EU-Mitgliedstaaten – darunter auch Belgien – erheblich erleichtern wird, abgelehnte Asylbewerber in Haft- und Bearbeitungszentren in Drittstaaten zu überstellen. Die Maßnahme wurde mit 389 zu 206 Stimmen bei 32 Enthaltungen angenommen und schafft einen Rechtsrahmen für sogenannte Europäische Rückkehrbefehle (EROs) sowie für „Rückkehrzentren“, die von einem oder mehreren Mitgliedstaaten außerhalb des EU-Gebiets eingerichtet werden können. Sobald ein ERO im Schengener Informationssystem eingetragen ist, kann jeder andere Schengen-Staat die Entscheidung sofort vollstrecken – ein Vollstreckungsvakuum, das belgische Einwanderungsbehörden seit Jahren frustriert.
Obwohl das Abkommen EU-weit gilt, wurde es in Brüssel ausgehandelt und abgestimmt und wird vom belgischen Einwanderungsamt umgesetzt, das bereits rund 25.000 Rückkehrfälle pro Jahr bearbeitet. Belgischen Arbeitgebern, die auf Talente aus Nicht-EU-Ländern angewiesen sind, drohen strengere Ausreisekontrollen: Überziehende Arbeitnehmer werden schneller abgeschoben, und Unternehmen, die es versäumen, ausscheidende Mitarbeiter abzumelden, müssen mit verstärkten Compliance-Prüfungen rechnen.
Politisch muss die belgische Übergangsregierung nun die Fristen für die Prüfverfahren (12 Wochen für Berufungen) in nationales Recht umsetzen, bevor das Abkommen im Juni 2026 in Kraft tritt. Die Wirtschaft beobachtet das Konzept der „Rückkehrzentren“ genau. Rechtsgerichtete Parteien im belgischen Bundesparlament, angeführt von N-VA und Vlaams Belang, drängen bereits darauf, dass die nächste Koalition sich frühzeitig an Pilotprojekten beteiligt, die derzeit von Deutschland, Österreich, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden verhandelt werden. Menschenrechtsorganisationen hingegen verurteilen die Abstimmung als „historischen Rückschritt“, der die Verantwortung auslagert und den Schutz von Flüchtlingen untergräbt.
Praktisch wird sich an den Flughäfen Brüssel oder Antwerpen nicht über Nacht etwas ändern, doch Unternehmen, die Mitarbeiter innerhalb des Schengen-Raums versetzen, müssen bald prüfen, ob gegen einen Beschäftigten ein offener ERO vorliegt, der eine plötzliche Grenzverweigerung auslösen könnte. Mobility-Manager sollten Entsendeschreiben, Ausreisemeldungen und Sozialversicherungsabmeldungen überprüfen, um einen sauberen Aufenthalt zu gewährleisten. Firmen mit umfangreichen Subunternehmerketten – etwa in Bau, Logistik oder Gastgewerbe – müssen mit zusätzlichen Prüfungen durch belgische Arbeitsinspektoren rechnen, sobald die gemeinsame Rückkehrdatenbank in Betrieb geht.
Blickt man voraus, haben Gegner des Gesetzes angekündigt, einzelne Überstellungen vor dem belgischen Staatsrat und dem Europäischen Gerichtshof anzufechten. Diese Rechtsstreitigkeiten könnten die ersten Abschiebungen aus den neuen Zentren verzögern, doch die meisten Experten gehen davon aus, dass das System 2027 einsatzbereit sein wird. Unternehmen sollten daher von einer strengeren Durchsetzung ausgehen und für Familienzusammenführungen sowie Langzeitvisa mit längeren Bearbeitungszeiten und intensiverer Prüfung rechnen.
Obwohl das Abkommen EU-weit gilt, wurde es in Brüssel ausgehandelt und abgestimmt und wird vom belgischen Einwanderungsamt umgesetzt, das bereits rund 25.000 Rückkehrfälle pro Jahr bearbeitet. Belgischen Arbeitgebern, die auf Talente aus Nicht-EU-Ländern angewiesen sind, drohen strengere Ausreisekontrollen: Überziehende Arbeitnehmer werden schneller abgeschoben, und Unternehmen, die es versäumen, ausscheidende Mitarbeiter abzumelden, müssen mit verstärkten Compliance-Prüfungen rechnen.
Politisch muss die belgische Übergangsregierung nun die Fristen für die Prüfverfahren (12 Wochen für Berufungen) in nationales Recht umsetzen, bevor das Abkommen im Juni 2026 in Kraft tritt. Die Wirtschaft beobachtet das Konzept der „Rückkehrzentren“ genau. Rechtsgerichtete Parteien im belgischen Bundesparlament, angeführt von N-VA und Vlaams Belang, drängen bereits darauf, dass die nächste Koalition sich frühzeitig an Pilotprojekten beteiligt, die derzeit von Deutschland, Österreich, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden verhandelt werden. Menschenrechtsorganisationen hingegen verurteilen die Abstimmung als „historischen Rückschritt“, der die Verantwortung auslagert und den Schutz von Flüchtlingen untergräbt.
Praktisch wird sich an den Flughäfen Brüssel oder Antwerpen nicht über Nacht etwas ändern, doch Unternehmen, die Mitarbeiter innerhalb des Schengen-Raums versetzen, müssen bald prüfen, ob gegen einen Beschäftigten ein offener ERO vorliegt, der eine plötzliche Grenzverweigerung auslösen könnte. Mobility-Manager sollten Entsendeschreiben, Ausreisemeldungen und Sozialversicherungsabmeldungen überprüfen, um einen sauberen Aufenthalt zu gewährleisten. Firmen mit umfangreichen Subunternehmerketten – etwa in Bau, Logistik oder Gastgewerbe – müssen mit zusätzlichen Prüfungen durch belgische Arbeitsinspektoren rechnen, sobald die gemeinsame Rückkehrdatenbank in Betrieb geht.
Blickt man voraus, haben Gegner des Gesetzes angekündigt, einzelne Überstellungen vor dem belgischen Staatsrat und dem Europäischen Gerichtshof anzufechten. Diese Rechtsstreitigkeiten könnten die ersten Abschiebungen aus den neuen Zentren verzögern, doch die meisten Experten gehen davon aus, dass das System 2027 einsatzbereit sein wird. Unternehmen sollten daher von einer strengeren Durchsetzung ausgehen und für Familienzusammenführungen sowie Langzeitvisa mit längeren Bearbeitungszeiten und intensiverer Prüfung rechnen.
Quelle: Associated Press
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