
Die Schweiz genehmigte zwischen dem 5. und 23. März nur vier von elf US-Anträgen auf Überflug ihres Hoheitsgebiets auf dem Weg nach Iran, bestätigte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA in einem am 1. April von Anadolu veröffentlichten Bericht. Ein weiterer Antrag wurde zurückgezogen; die übrigen wurden abgelehnt, da sie mit der strengen Neutralitätsgesetzgebung der Schweiz kollidierten. Die Ablehnungen erfolgen vor dem Hintergrund verstärkter US-israelischer Luftangriffe auf den Iran und zunehmender geopolitischer Spannungen, die bereits dazu geführt haben, dass Fluggesellschaften den zivilen Luftverkehr um den iranischen Luftraum herumleiten. Daten des BAZL zeigen zudem, dass die Schweiz einen ähnlichen Antrag der Vereinigten Arabischen Emirate abgelehnt hat. Obwohl sich die Entscheidungen auf Militärflüge und nicht auf kommerzielle Flüge beziehen, verdeutlichen sie, wie die Schweizer Neutralität Überflugrechte und Luftverkehrsströme beeinflussen kann. Luftfahrtexperten weisen darauf hin, dass etwaige Beschränkungen für zivile Charterflüge zu zusätzlichen Tankstopps oder Anpassungen der Flugpläne führen könnten, was Auswirkungen auf Fracht und Besatzungswechsel hätte. Sicherheitsexperten raten dazu, NOTAMs und Flugplanbulletins genau zu beobachten, da kurzfristige militärische Bewegungen oft zu kurzfristigen Luftraumsperrungen führen, die sich in Verspätungen bei Passagierflügen in Zürich und Genf niederschlagen können.
Quelle: Anadolu Agency