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Schweiz führt vorübergehend wieder Visumspflicht für Inhaber georgischer Diplomaten- und Dienstpässe ein

Apr. 2, 2026
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Schweiz führt vorübergehend wieder Visumspflicht für Inhaber georgischer Diplomaten- und Dienstpässe ein
Die Schweiz wird von georgischen Amtsträgern mit diplomatischen, offiziellen oder Dienstpässen wieder verlangen, vor der Einreise ein Schengen-Visum zu beantragen. Der Bundesrat hat diese Maßnahme in seiner Sitzung am 1. April beschlossen, nachdem die Europäische Union ihren Visums-Suspendierungsmechanismus gegen Georgien aktiviert hat. Da die Schweiz am Schengen-Raum teilnimmt, ist sie rechtlich verpflichtet, die Entscheidung Brüssels zu übernehmen. Die Aussetzung, die am 3. April 2026 in Kraft tritt und zunächst für 12 Monate gilt, betrifft ausdrücklich nur Inhaber nicht-gewöhnlicher georgischer Pässe. Georgische Staatsbürger mit regulären biometrischen Reisepässen behalten ihr 90-tägiges visumfreies Aufenthaltsrecht für die Schweiz und den gesamten Schengen-Raum. EU-Beamte warnen jedoch, dass bei einer weiteren Verschlechterung der demokratischen Entwicklung in Georgien umfassendere Sanktionen, einschließlich eines vollständigen Visumsentzugs, folgen könnten. Für Schweizer Unternehmen, die georgische Delegationen empfangen – insbesondere in den Bereichen Rohstoffhandel, Pharma und multilaterale Diplomatie mit Schwerpunkt Genf – bedeutet die Änderung einen zusätzlichen administrativen Aufwand. Arbeitgeber müssen bei Einladungen georgischer Amtsträger künftig 10 bis 15 Tage für die Visumsbearbeitung einplanen und gegebenenfalls formelle Einladungen ausstellen oder eine persönliche biometrische Erfassung bei Schweizer Vertretungen im Ausland organisieren. Fluggesellschaften haben ihre Check-in-Systeme bereits an die neue Dokumentenanforderung angepasst, um die Wahrscheinlichkeit einer Boarding-Verweigerung zu verringern. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat die Verordnung über die Einreise und die Erteilung von Visa entsprechend geändert. Georgische Amtsträger mit bereits ausgestellten Mehrfach-Schengen-Visa sind bis zum Ablauf dieser Visa nicht betroffen. Der Bundesrat wird die Maßnahme Anfang 2027 überprüfen; hebt die EU die Aussetzung früher auf, wird Bern voraussichtlich umgehend folgen. Aus Sicht des Risikomanagements sollten globale Mobilitätsteams Führungskräfte, die georgische Gesprächspartner in der Schweiz treffen wollen, darauf hinweisen, dass kurzfristige Reisen möglicherweise nicht mehr möglich sind. Zudem sollten sie mögliche diplomatische Folgen beobachten, die sich auf Handels- oder Entwicklungszusammenarbeitsprogramme zwischen beiden Ländern auswirken könnten.
Quelle: Swiss Federal Council press release / Civil Georgia

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