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Bundesrat unterstützt globales Abkommen zur Visaverlängerung für gestrandete Reisende

Apr. 10, 2026
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Bundesrat unterstützt globales Abkommen zur Visaverlängerung für gestrandete Reisende
Der Schweizer Bundesrat hat sich einer Koalition von 20 Ländern angeschlossen, die automatische kurzfristige Visumsverlängerungen gewährt und Strafgebühren für Überziehungen bei Reisenden aussetzt, die durch die seit Ende Februar geschlossenen Lufträume im Nahen Osten feststecken. Die am 9. April angekündigte und heute von Schweizer Medien bestätigte Entscheidung bringt die Schweiz in Einklang mit Partnern wie Kanada, Großbritannien, Indien und Deutschland, die während der unvorhersehbaren kommerziellen Flugverbindungen ein humanitäres Sicherheitsnetz bieten.

Im Rahmen dieses Programms können Drittstaatsangehörige, die sich derzeit in der Schweiz aufhalten und deren Schengen-Visum oder 90-tägiger visumfreier Aufenthalt abläuft, online eine gebührenfreie Verlängerung um 30 Tage beantragen, die einmalig verlängert werden kann. Im Gegenzug können Schweizer Staatsbürger, die in Israel, Katar, den VAE, Bahrain oder dem Irak festsitzen, von den Gastländern ähnliche Kulanzfristen erhalten, um Bußgelder oder zukünftige Einreiseverbote zu vermeiden.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat ein beschleunigtes digitales Formular eingerichtet, das lediglich einen Nachweis über die Reiseunterbrechung erfordert, etwa durch stornierte Tickets oder Benachrichtigungen über Routenänderungen. Diese Maßnahme wird besonders von globalen Mobilitätsteams begrüßt, deren Mitarbeiter mitten in der Rotation von Fluggesellschaften betroffen waren, die den iranischen und irakischen Luftraum umfliegen mussten, was die Reisezeit verlängerte und eine Welle verpasster Anschlussflüge auslöste.

Bundesrat unterstützt globales Abkommen zur Visaverlängerung für gestrandete Reisende


„Ohne die Ausnahmeregelung hätten unsere Ingenieure unverschuldet Überziehungen in mehreren Ländern riskiert“, erklärte der Mobilitätsleiter eines Halbleiterunternehmens in Zürich. „Die neue Regelung beseitigt eine unmittelbare Compliance-Gefahr und verschafft uns Zeit, sicher umzubuchen.“

Schweizer Arbeitgeber müssen weiterhin aktualisierte Meldungen für entsandte Arbeitnehmer einreichen, wenn sich der Einsatz über das ursprünglich geplante Enddatum hinaus verlängert, doch das SEM hat bestätigt, dass Bußgelder für verspätete Meldungen in diesen Fällen ausgesetzt werden.

Einwanderungsanwälte weisen darauf hin, dass die Ausnahmeregelung nicht für Arbeitserlaubnisse gilt; Inhaber von L- oder B-Aufenthaltsbewilligungen müssen die regulären Verlängerungsverfahren einhalten.

Die Koalition plant, die Maßnahme in 60 Tagen zu überprüfen. Sollten sich die Flugrouten stabilisieren, könnten die Verlängerungen auslaufen; andernfalls sind weitere Verlängerungen möglich. Unabhängig davon sehen die Beteiligten die Vereinbarung als Modell für koordinierte Mobilitätserleichterungen in künftigen Krisen, bei der die Schweiz eine sichtbare Rolle spielt.
Quelle: SoJournal

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