
Das digitale Passstempeln gehört ab nächster Woche der Vergangenheit an. Am 6. April bestätigte die Reiseplattform Freaking Nomads, dass das neue Ein- und Ausreisesystem (EES) der EU ab dem 10. April um 00:01 Uhr MEZ von der Pilotphase zur verbindlichen Rechtsvorschrift wird. Die Schweiz, als Schengen-assoziiertes Land, muss die biometrischen Kioske an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel sowie an Grenzübergängen wie Bardonnex und Chiasso aktivieren.
Während der sechsmonatigen Soft-Launch-Phase, die am 12. Oktober 2025 begann, kam es am Flughafen Genf an Spitzensamstagen im Ski-Tourismus zu Wartezeiten von bis zu drei Stunden, weshalb die Flughafenleitung zusätzliche Selbstbedienungsstationen installierte. Ab nächster Woche werden bei der ersten Einreise alle Nicht-EU/EFTA-Bürger – darunter auch britische und US-amerikanische Geschäftsreisende – Fingerabdrücke und ein Gesichtsfoto erfasst; bei weiteren Grenzübertritten genügt dann die Gesichtserkennung.
Die zentrale Datenbank überwacht automatisch die Aufenthaltsdauer von 90/180 Tagen, wodurch Papier-Passstempel entfallen. Für Schweizer Arbeitgeber mit internationalen Mitarbeitenden bedeutet die größte Umstellung die Vorab-Kontrolle durch die Fluggesellschaften: Diese haften künftig für Bußgelder, wenn sie Passagiere ohne gültigen Visastatus gemäß EES an Bord lassen. Reiseverantwortliche sollten daher sicherstellen, dass die Aufenthaltsbewilligungen biometrisch erfasst sind, und Besucher darauf hinweisen, dass die Erstregistrierung an der Grenze 30 bis 60 Minuten dauern kann.
Branchenverbände wie ACI Europe und Airlines for Europe warnen, dass die Abfertigungszeiten weiterhin bis zu 70 Prozent länger sind als vor Einführung des EES, und fordern von Brüssel Notfall-Ausnahmen für den Sommer. Die Kommission hat solche Ausnahmen bislang nicht genehmigt; der Flughafen Zürich plant daher, Personal von weniger frequentierten Gates umzuschichten und zwei zusätzliche Kontrollspuren im Terminal 2 zu öffnen.
Datenschutzbehörden äußern unterdessen Bedenken bezüglich der Speicherfristen – das EES speichert biometrische Daten für drei Jahre –, was mit den Schweizer Datenschutzbestimmungen kollidieren könnte, sobald das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz im September vollständig in Kraft tritt. Unternehmen müssen ihre Datenschutzhinweise für Mitarbeitendenreisen gegebenenfalls anpassen.
Während der sechsmonatigen Soft-Launch-Phase, die am 12. Oktober 2025 begann, kam es am Flughafen Genf an Spitzensamstagen im Ski-Tourismus zu Wartezeiten von bis zu drei Stunden, weshalb die Flughafenleitung zusätzliche Selbstbedienungsstationen installierte. Ab nächster Woche werden bei der ersten Einreise alle Nicht-EU/EFTA-Bürger – darunter auch britische und US-amerikanische Geschäftsreisende – Fingerabdrücke und ein Gesichtsfoto erfasst; bei weiteren Grenzübertritten genügt dann die Gesichtserkennung.
Die zentrale Datenbank überwacht automatisch die Aufenthaltsdauer von 90/180 Tagen, wodurch Papier-Passstempel entfallen. Für Schweizer Arbeitgeber mit internationalen Mitarbeitenden bedeutet die größte Umstellung die Vorab-Kontrolle durch die Fluggesellschaften: Diese haften künftig für Bußgelder, wenn sie Passagiere ohne gültigen Visastatus gemäß EES an Bord lassen. Reiseverantwortliche sollten daher sicherstellen, dass die Aufenthaltsbewilligungen biometrisch erfasst sind, und Besucher darauf hinweisen, dass die Erstregistrierung an der Grenze 30 bis 60 Minuten dauern kann.
Branchenverbände wie ACI Europe und Airlines for Europe warnen, dass die Abfertigungszeiten weiterhin bis zu 70 Prozent länger sind als vor Einführung des EES, und fordern von Brüssel Notfall-Ausnahmen für den Sommer. Die Kommission hat solche Ausnahmen bislang nicht genehmigt; der Flughafen Zürich plant daher, Personal von weniger frequentierten Gates umzuschichten und zwei zusätzliche Kontrollspuren im Terminal 2 zu öffnen.
Datenschutzbehörden äußern unterdessen Bedenken bezüglich der Speicherfristen – das EES speichert biometrische Daten für drei Jahre –, was mit den Schweizer Datenschutzbestimmungen kollidieren könnte, sobald das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz im September vollständig in Kraft tritt. Unternehmen müssen ihre Datenschutzhinweise für Mitarbeitendenreisen gegebenenfalls anpassen.
Quelle: Freaking Nomads