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Die Schweiz führt für Inhaber georgischer Diplomaten- und Dienstpässe wieder eine Visumspflicht ein

Apr. 4, 2026
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Die Schweiz führt für Inhaber georgischer Diplomaten- und Dienstpässe wieder eine Visumspflicht ein
Die Schweiz hat schnell reagiert und sich an eine neue Entscheidung der Europäischen Union angepasst, die die visumfreie Einreise für Inhaber georgischer diplomatischer, offizieller und Dienstpässe vorübergehend aussetzt. Am 1. April 2026 genehmigte der Schweizer Bundesrat eine Änderung der Verordnung über die Einreise und die Erteilung von Visa, die am 3. April 2026 in Kraft tritt und für 12 Monate gilt.

Diese Maßnahme bedeutet, dass georgische Regierungsbeamte, Parlamentarier, Richter, Militärangehörige und Berufsdiplomaten nun vor der Einreise in die Schweiz ein Schengen-Visum beantragen müssen, selbst für Kurzaufenthalte unter 90 Tagen. Der Entscheid aus Bern folgt der Aktivierung des neuen Visums-Aussetzungsmechanismus der EU am 6. März 2026, der als Reaktion auf das von Brüssel kritisierte „demokratische Rückschritt“ und Menschenrechtsbedenken in Georgien eingeführt wurde.

Da die Schweiz am Schengen-Raum teilnimmt und Entwicklungen des Schengen-Acquis übernehmen muss, ist sie rechtlich verpflichtet, die EU-Maßnahme zu übernehmen. Inhaber gewöhnlicher georgischer Pässe bleiben visumfrei; die Einschränkung betrifft ausschließlich Nicht-Ordnungspässe – in der Praxis etwa 4.000 potenzielle Reisende pro Jahr, so die Schweizer Migrationsstatistik.

Die Schweiz führt für Inhaber georgischer Diplomaten- und Dienstpässe wieder eine Visumspflicht ein


Für Schweizer Unternehmen und internationale Organisationen, die häufig georgische Delegationen einladen – etwa Rohstoffhandelsfirmen in Genf, internationale NGOs in Lausanne und multilaterale Agenturen in Bern – bedeutet die Änderung eine Vorlaufzeit von mindestens 10 bis 15 Tagen. Einladungen müssen nun früher ausgestellt, biometrische Daten persönlich in der Schweizer Botschaft in Tiflis erfasst und Reisedaten mit der Gültigkeit des neuen Visumaufklebers abgestimmt werden. Arbeitgeber, die georgische Entsandte für Kurzzeitaufträge beschäftigen, müssen zudem die strengen arbeitsrechtlichen Kontrollen für lokale Einstellungen in der Schweiz bei der Visumsunterstützung berücksichtigen.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) informiert die kantonalen Behörden über den Umgang mit subnationalen Besuchen, während das Staatssekretariat für Migration (SEM) seine Online-Richtlinien aktualisiert hat. Das EDA betont, dass humanitäre Besuche und multilaterale Treffen in Genf weiterhin für beschleunigte Termine infrage kommen, sofern dies durch völkerrechtliche Verpflichtungen gerechtfertigt ist.

Diplomaten, die bereits in der Schweiz wohnen, verlieren ihre Aufenthaltsbewilligungen nicht, müssen jedoch ein Visum beantragen, falls sie während der 12-monatigen Aussetzung ausreisen und wieder einreisen.

Mit Blick auf die Zukunft wird die Maßnahme im Frühjahr 2027 überprüft. Sollte die EU feststellen, dass Georgien seine Regierungsführung verbessert hat, könnte die Schweiz die Visumspflicht früher aufheben; andernfalls könnte der Geltungsbereich auf gewöhnliche Pässe ausgeweitet werden, falls sich die Beziehungen weiter verschlechtern. Multinationale Unternehmen mit georgischen Niederlassungen wird daher empfohlen, die Entwicklungen genau zu verfolgen und mögliche Compliance-Kosten für das kommende Jahr einzuplanen.
Quelle: Swiss Federal Council / Civil Georgia

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