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Zypern führt verpflichtende Prüfung ausländischer Investitionen ein und verschärft damit die Compliance-Anforderungen bei Verlagerungen von Hauptsitzen

Apr. 12, 2026
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Zypern führt verpflichtende Prüfung ausländischer Investitionen ein und verschärft damit die Compliance-Anforderungen bei Verlagerungen von Hauptsitzen
Am 11. April berichtete das CELIS-Institut, dass das Gesetz zur Prüfung ausländischer Direktinvestitionen Zyperns 194(I)/2025 stillschweigend am 2. April 2026 in Kraft getreten ist. Es schafft ein verpflichtendes Genehmigungsverfahren für Nicht-EU-Investoren, die bedeutende Anteile an strategischen Sektoren erwerben. Die Gesetzgebung setzt die EU-Verordnung 2019/452 um, geht jedoch weiter, indem sie eine Wertgrenze von 2 Millionen Euro festlegt und jede Beteiligung von 25 % oder 50 % an Unternehmen erfasst, die in kritischer Infrastruktur, Gesundheit, Daten oder Verteidigung tätig sind. Für multinationale Unternehmen, die Holdinggesellschaften verlegen oder regionale Hauptsitze in Zypern einrichten wollen, ist die Botschaft klar: Transaktionen, die das wirtschaftliche Eigentum außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz verlagern, müssen vor Abschluss dem Finanzministerium gemeldet werden. Das Ministerium wird voraussichtlich innerhalb weniger Wochen sekundäre Vorschriften veröffentlichen, die Bearbeitungszeiten (vermutlich 45 Tage) und Einspruchsrechte regeln. Das Gesetz betrifft nicht direkt Arbeitserlaubnisse, beeinflusst jedoch Zeitpläne von Transaktionen und damit die Planung von Entsendungen. Global Mobility Manager sollten eng mit den Rechtsabteilungen zusammenarbeiten, damit Schlüsselpersonen Zypern erst nach Erhalt der Genehmigung betreten; eine fehlende Zustimmung kann die Transaktion ungültig machen und die Geschäftsführer mit Bußgeldern belasten. HR-Experten weisen zudem darauf hin, dass „indirekte“ Investoren – etwa Venture-Capital-Fonds mit Nicht-EU-Kommanditisten – betroffen sein könnten, was Start-up-Finanzierungen verzögern und damit hochqualifizierte Visaanträge beeinträchtigen kann. Unternehmen sollten Gesellschafterstrukturen analysieren und FDI-Meldungen in ihre Projektpläne neben den Einwanderungsanträgen integrieren. Langfristig dürfte der Prüfmechanismus EU-Partner vor Zyperns Schengen-Beitrittsantrag beruhigen, indem die Insel an gemeinsame Sicherheitsstandards angepasst wird. Für ausländische Investoren bedeutet dies zwar mehr Bürokratie, aber auch mehr Rechtssicherheit nach Erteilung der Freigabe.
Quelle: CELIS Institute

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