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Afghanische Asylsuchende in Polen fürchten Abschiebung, da Regierung das Grenzverbot zu Belarus aufrechterhält

Apr. 15, 2026
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Afghanische Asylsuchende in Polen fürchten Abschiebung, da Regierung das Grenzverbot zu Belarus aufrechterhält
Menschenrechtsgruppen in Warschau wurden am 14. April erneut von besorgten Anrufen aus Haftzentren im Osten Polens geweckt. Nach einer Verordnung, die seit über einem Jahr in Kraft ist, dürfen Personen, die ohne Genehmigung aus Belarus eingereist sind, an der polnischen Grenze keinen Asylantrag stellen. Diese Regelung, die auf dem Höhepunkt der Migrationskrise mit Minsk im Jahr 2025 eingeführt wurde, sollte ursprünglich eine 60-tägige Notmaßnahme sein, wurde jedoch mehrfach verlängert und wird laut Anwälten inzwischen nahezu automatisch angewandt. Besonders hart trifft die Politik afghanische Flüchtlinge. Viele von ihnen wurden nach der Machtübernahme der Taliban von Schleusernetzwerken nach Belarus gebracht und sahen die bewaldete polnisch-belarussische Grenze als einzigen realistischen Weg in die Sicherheit der Europäischen Union. Da Polen ihre Anträge nicht registriert, gelten sie als „illegale Einreisende“, werden in bewachten Einrichtungen festgehalten und mit Abschiebungsbescheiden konfrontiert, die sie zurück ins von den Taliban kontrollierte Kabul bringen könnten. Menschenrechtsbeobachter kritisieren, dass diese Praxis sowohl gegen das EU-Asylrecht als auch gegen das Non-Refoulement-Prinzip der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 verstößt, das die Rückführung von Menschen in Verfolgungsgebiete verbietet. „Polen betreibt de facto ein Zurückweisungssystem unter dem Deckmantel der nationalen Sicherheit“, erklärt Marta Górecka von der Helsinki-Stiftung für Menschenrechte. Ihre Organisation hat drei Fälle beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht. Für Manager im Bereich globale Mobilität sind die Risiken hoch. Unternehmen, die nach der Evakuierung 2021 afghanische Mitarbeiter nach Polen gebracht haben oder afghanische Auftragnehmer über belarussische Tochtergesellschaften beschäftigen, könnten plötzlich mit der Inhaftierung oder Abschiebung wichtiger Mitarbeiter aus der EU konfrontiert werden. Experten raten dazu, den Aufenthaltsstatus afghanischer Staatsangehöriger genau zu prüfen und gegebenenfalls humanitäre Visa in einem anderen Schengen-Staat zu beantragen, der noch Grenzanträge registriert. Das polnische Innenministerium betont, dass die Beschränkungen vorübergehend und verhältnismäßig seien und verweist auf den starken Rückgang irregulärer Grenzübertritte seit März 2025. Da das geänderte Gesetz jedoch kein Ablaufdatum enthält, befürchten Aktivisten eine faktische langfristige Schließung eines der wichtigsten externen Asylzugänge der EU.
Quelle: Associated Press

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