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Polen plant Abschaltung des veralteten MOS-Portals am 17. April vor vollständiger Einführung der digitalen Aufenthaltserlaubnis

Apr. 15, 2026
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Polen plant Abschaltung des veralteten MOS-Portals am 17. April vor vollständiger Einführung der digitalen Aufenthaltserlaubnis
Das polnische Amt für Ausländer (UdSC) bestätigte am 14. April, dass die aktuelle Version seines Fallbearbeitungsportals (MOS) am 17. April um 23:59 Uhr Ortszeit abgeschaltet wird. Damit wird der Weg für den landesweiten Start eines komplett überarbeiteten, durchgängigen elektronischen Systems zur Beantragung von Aufenthaltstiteln am 27. April 2026 frei gemacht. Nach dem neuen Verfahren müssen alle Anträge auf vorübergehenden Aufenthalt, Daueraufenthalt und EU-Daueraufenthaltsgenehmigungen online eingereicht werden; Papieranträge werden nur in eng definierten Notfällen akzeptiert. Nach Einreichung eines Antrags überprüft das System automatisch die Daten, vereinbart einen persönlichen Termin zur Fingerabdrucknahme und ermöglicht es Antragstellern und Arbeitgebern, fehlende Dokumente in Echtzeit hochzuladen. Das UdSC verspricht, dass die Umstellung die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten um 30 Prozent verkürzen und Tausende unvollständige Anträge, die derzeit die regionalen Ämter blockieren, eliminieren wird. Ausländische Arbeitnehmer, deren legaler Aufenthalt vor oder bis spätestens zwei Wochen nach dem Startdatum endet, werden dringend aufgefordert, ihre Papieranträge sofort einzureichen, um während der Umstellungsphase keinen Statusverlust zu riskieren. Für Programme zur Mitarbeiterentsendung bedeutet die Umstellung sowohl eine Chance als auch ein Risiko. Positiv ist, dass HR-Teams künftig ein zentrales Dashboard zur Verfolgung aller Genehmigungsmeilensteine für Entsandte in allen 16 Woiwodschaften erhalten. Negativ ist, dass die Einreichungsfristen am 17. April um Mitternacht abrupt enden und alle Entwürfe im alten System gelöscht werden. Unternehmen haben nur drei Werktage Zeit, um Daten zu sichern oder Anträge abzuschließen, bevor die Abschaltung beginnt. Das UdSC hat ein 56-seitiges Benutzerhandbuch in Polnisch und Englisch veröffentlicht und kündigt eine mehrsprachige Hotline an, die im ersten Monat von 07:00 bis 22:00 Uhr MEZ besetzt sein wird. Arbeitgeber sollten ihre Onboarding-Checklisten aktualisieren, mehr Zeit für biometrische Termine einplanen und ihre Mitarbeiter daran erinnern, dass trotz digitaler Frontend-Lösung weiterhin persönliche Besuche bei den Woiwodenämtern zur Fingerabdrucknahme erforderlich sind.
Quelle: Gov.pl – Office for Foreigners

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