
Am 18. April 2026 veröffentlichte das österreichische Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) einen dringenden „Aktuellen Hinweis“, der das Risikoniveau für Bahrain, Israel, Jordanien, Katar, Kuwait und die Vereinigten Arabischen Emirate auf Sicherheitsstufe 4 („Reisewarnung – von Reisen wird abgeraten“) anhebt. In der Mitteilung wird zudem bestätigt, dass Österreich sein Botschaftspersonal vorübergehend von Teheran nach Wien verlegt hat und alle persönlichen konsularischen Dienstleistungen im Iran ausgesetzt sind.
Die Eskalation folgt auf eine Reihe von Raketenangriffen im Golfgebiet und die teilweise Blockade der Straße von Hormus. Obwohl keine Ausreisepflicht für österreichische Staatsbürger ausgesprochen wird, wird dringend empfohlen, sich im BMEIA-Reiseregistrierungsportal einzutragen, lokale Anweisungen zum Schutz zu beachten und Reisedokumente stets griffbereit zu halten. Das Ministerium stellt rund um die Uhr erreichbare Notfall-Hotlines für jede österreichische Botschaft in der Region bereit.
Für multinationale Unternehmen mit Entsendungsprogrammen aus Österreich hat die Erhöhung auf Stufe 4 vertragliche Folgen: Die meisten Firmenreisekrankenversicherungen enden bei offiziellen Reisewarnungen. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, individuelle Fürsorgepflichten zu prüfen, bezahlte Heimreisen oder Homeoffice aus sichereren Ländern in Betracht zu ziehen und die Gültigkeit von Visa zu kontrollieren, um unbeabsichtigte Überziehungen nach Wiederaufnahme des Flugverkehrs zu vermeiden.
Die Verlegung der Botschaft in Teheran ist ein seltener Schritt, der die Ausstellung von Visa und Legalisierungen für iranische Staatsangehörige, die nach Österreich reisen, studieren oder arbeiten wollen, faktisch stoppt. Universitäten haben iranische Stipendiaten bereits auf Verzögerungen hingewiesen und empfehlen, sich mit den österreichischen Vertretungen in Ankara oder Abu Dhabi in Verbindung zu setzen, sobald diese wieder geöffnet sind.
Praktische Folgen für Mobility-Teams umfassen: 1) sofortige Aussetzung nicht notwendiger Reisen in die sechs genannten Länder; 2) Evakuierungs- oder Verlegungspläne für aktuell entsandte Mitarbeiter, mit besonderem Augenmerk auf Angehörige ohne eigene Ausreisegenehmigung; 3) Überprüfung von Mietverträgen und Schulverträgen am Einsatzort hinsichtlich möglicher Strafgebühren bei vorzeitiger Kündigung; und 4) genaue Beobachtung weiterer BMEIA-Updates, da das Ministerium eine Erweiterung der Liste bei Ausweitung der Konflikte nicht ausschließt.
Die Eskalation folgt auf eine Reihe von Raketenangriffen im Golfgebiet und die teilweise Blockade der Straße von Hormus. Obwohl keine Ausreisepflicht für österreichische Staatsbürger ausgesprochen wird, wird dringend empfohlen, sich im BMEIA-Reiseregistrierungsportal einzutragen, lokale Anweisungen zum Schutz zu beachten und Reisedokumente stets griffbereit zu halten. Das Ministerium stellt rund um die Uhr erreichbare Notfall-Hotlines für jede österreichische Botschaft in der Region bereit.
Für multinationale Unternehmen mit Entsendungsprogrammen aus Österreich hat die Erhöhung auf Stufe 4 vertragliche Folgen: Die meisten Firmenreisekrankenversicherungen enden bei offiziellen Reisewarnungen. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, individuelle Fürsorgepflichten zu prüfen, bezahlte Heimreisen oder Homeoffice aus sichereren Ländern in Betracht zu ziehen und die Gültigkeit von Visa zu kontrollieren, um unbeabsichtigte Überziehungen nach Wiederaufnahme des Flugverkehrs zu vermeiden.
Die Verlegung der Botschaft in Teheran ist ein seltener Schritt, der die Ausstellung von Visa und Legalisierungen für iranische Staatsangehörige, die nach Österreich reisen, studieren oder arbeiten wollen, faktisch stoppt. Universitäten haben iranische Stipendiaten bereits auf Verzögerungen hingewiesen und empfehlen, sich mit den österreichischen Vertretungen in Ankara oder Abu Dhabi in Verbindung zu setzen, sobald diese wieder geöffnet sind.
Praktische Folgen für Mobility-Teams umfassen: 1) sofortige Aussetzung nicht notwendiger Reisen in die sechs genannten Länder; 2) Evakuierungs- oder Verlegungspläne für aktuell entsandte Mitarbeiter, mit besonderem Augenmerk auf Angehörige ohne eigene Ausreisegenehmigung; 3) Überprüfung von Mietverträgen und Schulverträgen am Einsatzort hinsichtlich möglicher Strafgebühren bei vorzeitiger Kündigung; und 4) genaue Beobachtung weiterer BMEIA-Updates, da das Ministerium eine Erweiterung der Liste bei Ausweitung der Konflikte nicht ausschließt.
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