
Frankreich hat eine Reihe von Reformen verabschiedet, die darauf abzielen, die Zahl der indischen Studierenden bis 2030 auf 30.000 zu verdreifachen. Die Änderungen treten ab dem Studienjahr 2026 in Kraft. Besonders wichtig ist, dass Langzeitstudierendenvisa (VLS-TS), die in Indien ausgestellt werden, künftig die gesamte Studiendauer abdecken – zwei Jahre für einen Master, bis zu vier Jahre für eine Promotion. Damit entfällt die bisher kostspielige jährliche Verlängerung bei der Präfektur, die Studierende und Personalabteilungen bei unternehmensfinanzierten MBA-Programmen oft vor Herausforderungen stellte. Indische Staatsangehörige benötigen zudem kein Flughafentransitvisum mehr, um über Paris Charles de Gaulle oder andere französische Flughäfen umzusteigen, was mehrstufige Reisen innerhalb des Schengen-Raums erleichtert. Die Konsulate in Mumbai, Bengaluru und Kolkata bauen ihre biometrischen Kapazitäten aus, sodass die Wartezeiten für Termine in der Hochsaison unter zehn Tage sinken. Die Arbeitserlaubnisse nach dem Studium im Rahmen des Passeport Talent wurden für Absolventen aus MINT-Fächern und gemeinsame Promotionsprogramme erweitert. Eine neue Auflage gibt es jedoch: Studierende, die ab dem 1. Januar 2026 eine mehrjährige Aufenthaltserlaubnis in Frankreich beantragen, müssen Französischkenntnisse auf dem Niveau A2 nachweisen – eine machbare Voraussetzung, die jedoch bei Bewerbern für englischsprachige Programme frühzeitig eingeplant werden sollte. Für Mobility-Manager in Unternehmen machen die Reformen Frankreich zu einem attraktiveren Ziel für geförderte Master-Studiengänge und kurze Executive-Education-Programme: weniger Visaprozeduren, geringere Compliance-Kosten und klarere Beschäftigungsmöglichkeiten nach dem Studium bei französischen Tochtergesellschaften indischer Unternehmen.
Quelle: Collegedunia