
Das indische Innenministerium hat stillschweigend die Regeln für Overseas Citizen of India (OCI)-Karten überarbeitet und damit eine der größten bürokratischen Hürden für im Ausland lebende Personen indischer Herkunft beseitigt. Ab dem 1. April 2026 müssen Antragsteller, die sich bei der Beantragung einer neuen OCI-Karte physisch in Indien aufhalten, nicht mehr sechs Monate ununterbrochenen Aufenthalt nachweisen, bevor sie ihre Unterlagen einreichen. Diese Klarstellung, die am 8. April veröffentlicht und am 17. April in den Medien hervorgehoben wurde, erlaubt es berechtigten Ausländern nun, mit jedem gültigen Visum einzureisen und den OCI-Antrag sofort zu stellen, sofern sie den erforderlichen Nachweis der indischen Abstammung und eine lokale Adresse vorlegen können.
Die Regeländerung geht einher mit einer neuen Gebührenstruktur: 15.000 INR für Neuanträge, die in Indien eingereicht werden (zahlbar per Zahlungsanweisung), und 275 US-Dollar für Anträge, die im Ausland gestellt werden. Ersatzkarten nach Passverlängerung kosten nun 25 US-Dollar, während Duplikate bei Verlust oder Beschädigung 100 US-Dollar kosten. Für Passaktualisierungen, die mehr als drei Monate nach der Erneuerung eingereicht werden, fällt eine Verspätungsgebühr von 25 US-Dollar an.
Zudem hat die Regierung die digitale e-Arrival Card, die im vergangenen Jahr eingeführt wurde, für OCI-Inhaber dauerhaft verpflichtend gemacht und damit das papierbasierte Einreiseformular abgeschafft. Für die indische Diaspora und multinationale Arbeitgeber ist die Abschaffung der sechsmonatigen Aufenthaltsregel eine bedeutende Erleichterung. Bisher mussten Führungskräfte bei kurzfristigen Einsätzen oder Familienbesuchen oft zwei Reisen unternehmen – eine zur Wohnsitznahme und eine weitere sechs Monate später zur Beantragung der OCI-Karte. Die neue Regelung ermöglicht es, beide Schritte zu kombinieren, was Reisekosten und Arbeitsausfall reduziert.
Die Änderung wird voraussichtlich auch die Arbeitsbelastung in den Regionalbüros für Ausländerregistrierung verringern, die jährlich Tausende Anfragen zum „Wohnsitznachweis“ bearbeiteten. Mobility-Manager in Unternehmen sollten ihre Checklisten aktualisieren: Ein Wohnsitznachweis (Hotelbestätigung, Mietvertrag oder Familienadresse) bleibt erforderlich, aber der Nachweis eines „ununterbrochenen Aufenthalts“ entfällt. Personalabteilungen sollten Mitarbeiter zudem über die neue digitale Ankunftskarte informieren und sicherstellen, dass Geburtsurkunden von Kindern vorab apostilliert werden, da diese nun im Online-Antrag eingescannt werden.
Schließlich müssen Ehepartner von OCI-Inhabern bei jedem Passwechsel eine aktuelle Passkopie und eine „Eheerklärung“ hochladen – ein Compliance-Schritt, der bei Online-Prüfungen zunehmend genau kontrolliert wird. Insgesamt signalisiert die Reform Indiens Absicht, den OCI-Status als benutzerfreundliche Alternative zu langfristigen Visa zu etablieren und die 35 Millionen starke Diaspora eng an das Land zu binden – gerade in einer Zeit, in der der Talentfluss eine zentrale Rolle in Indiens wirtschaftlicher Diplomatie spielt.
Die Regeländerung geht einher mit einer neuen Gebührenstruktur: 15.000 INR für Neuanträge, die in Indien eingereicht werden (zahlbar per Zahlungsanweisung), und 275 US-Dollar für Anträge, die im Ausland gestellt werden. Ersatzkarten nach Passverlängerung kosten nun 25 US-Dollar, während Duplikate bei Verlust oder Beschädigung 100 US-Dollar kosten. Für Passaktualisierungen, die mehr als drei Monate nach der Erneuerung eingereicht werden, fällt eine Verspätungsgebühr von 25 US-Dollar an.
Zudem hat die Regierung die digitale e-Arrival Card, die im vergangenen Jahr eingeführt wurde, für OCI-Inhaber dauerhaft verpflichtend gemacht und damit das papierbasierte Einreiseformular abgeschafft. Für die indische Diaspora und multinationale Arbeitgeber ist die Abschaffung der sechsmonatigen Aufenthaltsregel eine bedeutende Erleichterung. Bisher mussten Führungskräfte bei kurzfristigen Einsätzen oder Familienbesuchen oft zwei Reisen unternehmen – eine zur Wohnsitznahme und eine weitere sechs Monate später zur Beantragung der OCI-Karte. Die neue Regelung ermöglicht es, beide Schritte zu kombinieren, was Reisekosten und Arbeitsausfall reduziert.
Die Änderung wird voraussichtlich auch die Arbeitsbelastung in den Regionalbüros für Ausländerregistrierung verringern, die jährlich Tausende Anfragen zum „Wohnsitznachweis“ bearbeiteten. Mobility-Manager in Unternehmen sollten ihre Checklisten aktualisieren: Ein Wohnsitznachweis (Hotelbestätigung, Mietvertrag oder Familienadresse) bleibt erforderlich, aber der Nachweis eines „ununterbrochenen Aufenthalts“ entfällt. Personalabteilungen sollten Mitarbeiter zudem über die neue digitale Ankunftskarte informieren und sicherstellen, dass Geburtsurkunden von Kindern vorab apostilliert werden, da diese nun im Online-Antrag eingescannt werden.
Schließlich müssen Ehepartner von OCI-Inhabern bei jedem Passwechsel eine aktuelle Passkopie und eine „Eheerklärung“ hochladen – ein Compliance-Schritt, der bei Online-Prüfungen zunehmend genau kontrolliert wird. Insgesamt signalisiert die Reform Indiens Absicht, den OCI-Status als benutzerfreundliche Alternative zu langfristigen Visa zu etablieren und die 35 Millionen starke Diaspora eng an das Land zu binden – gerade in einer Zeit, in der der Talentfluss eine zentrale Rolle in Indiens wirtschaftlicher Diplomatie spielt.
Quelle: News24 (Hindi)
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